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Selbstkündigung

Verfasst: 29.06.2005, 20:30
von JUSLINE
Hallo!



In meinem Angestellten-Dienstvertrag steht, dass beide Vertragsteile berechtigt sind unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist mit 15. des Monats oder am Letzten zu kündigen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist? 1 oder 2 Monate? Und kann es überhaupt sein, dass man mit 15. kündigen kann?



Bitte um Antwort, Danke Daniie


RE: Selbstkündigung

Verfasst: 30.06.2005, 11:19
von DorisMihokovic
Ja, wenn dies vereinbart ist, kann auch zum 15. gekuendigt werden. Die Kuendigungsfrist ist abhaengig von der Dauer des Beschaeftigungsverhaeltnisses (unter 2 Jahren: 6 Wochen bei Dienstgeberkuendigung, bei Dienstnehmerkuendigung grundsaetzlich 1 Monat, wenn nichts anderes vereinbart - darf aber nicht laengere Kuendigungsfrist haben als der Dienstgeber).