Gleitzeit - Stunden verfallen?

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JUSLINE
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Gleitzeit - Stunden verfallen?

Beitrag von JUSLINE » 09.06.2005, 17:08

Hallo!

Meine Frau arbeitet in einem Unternehmen (Wien) als Teilzeitbeschäftigte 30 Stunden/Woche.

Nun ist es so, dass sie öfters mehr als die 30 Stunden arbeiten muss, da sonst die Arbeit liegenbleibt.

Sie hat Gleitzeit.

Nun kam sie drauf, daß ihr seit einiger Zeit alles über 20 Plusstunden pro Monat nicht ins nächste Monat übertragen, sondern ersatzlos gestrichen wurde. Angeblich gibt es da eine Betriebsvereinbarung bzw wurden die Mitarbeiter per Mail informiert. Das war noch voriges Jahr definitv NICHT so. Da meine Frau ein kleines Traummännlein ist, kann sie sich nicht genau erinnern, ob sie da was unterschrieben hat oder nicht. Grundsätzlich: Ist das rechtens, wenn eine Firma alles über 20 Stunden nicht ins nächste Monat mitnimmt sondern einfach streicht?

Dazu kommt noch, dass es neben dem Gleitzeitkonto auch noch ein Freizeitkonto gibt, auf dem die Stunden nicht verfallen. Wenn meine Frau nun Zeitausgleich genommen hat, dann wurde das munter von jenem Konto weggebucht, wo nichts verfällt und auf dem Gleitzeitkonto blieben die Stunden stehen, bis sie halt am Monatsende weggebucht wurden.

Ist sowas wirklich rechtlich haltbar???




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RE: Gleitzeit - Stunden verfallen?

Beitrag von JUSLINE » 10.06.2005, 14:25

Noch ein Nachtrag:

Also in der Gleitzeitvereinbarung steht zum Thema Plusstunden:

"Ein Saldo von maximal 20 Stunden ist zulässig und muss in den nächsten 3 Monaten ausgeglichen werden.

Ein Übertrag von Gleitzeitguthaben auf andere Zeitsaldi ist generell unzulässig.

Ohne entsprechende Vereinbarung anfallende Plusstunden, die 20-Stundengrenze übersteigen, gelten als nicht erbrachte Arbeitszeit und verfallen."



Der vorgesetzte Abteilungsleiter hat meiner Frau mündlich die Genehmigung für "uneingeschränkte Überstunden" erteilt, wenn es der Arbeitsaufwand erfordert.

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