Ich weiß nicht, ob mir hier jemand helfen kann. Aber - nach deutschem Recht - muss ich einen Arbeitsplatz nach der Elternzeit annehmen, auch wenn dieser nicht vergleichbar mit dem vorherigen Job ist? D.h. muss ich antreten und kann erst nach Aufnahme klagen? Oder kann ich den Job von vornherein ablehnen und die Arbeit noch vor dem ersten Handstreich verweigern?
Vielleicht kann ja jemand helfen.
Tx.
Elternzeit
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste