Elternzeit

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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Elternzeit

Beitrag von JUSLINE » 18.05.2005, 13:31

Ich weiß nicht, ob mir hier jemand helfen kann. Aber - nach deutschem Recht - muss ich einen Arbeitsplatz nach der Elternzeit annehmen, auch wenn dieser nicht vergleichbar mit dem vorherigen Job ist? D.h. muss ich antreten und kann erst nach Aufnahme klagen? Oder kann ich den Job von vornherein ablehnen und die Arbeit noch vor dem ersten Handstreich verweigern?

Vielleicht kann ja jemand helfen.

Tx.




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