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Überstunden

Verfasst: 13.05.2005, 18:06
von JUSLINE
Hallo,



habe mit meinem Arbeitgeber kleine Differenzen bezüglich Auszahlung von Überstunden.

Grundsätzlich geht es dabei um die Berechnungsmethode, um auf die Überstundengrundvergütung zu kommen.

LAut Koll.vertrag beträgt diese 1/143 des Monatsgehalts.

Angenommen ich verdiene 2500€ brutto - ergibt dies 17,482€ Überstundengrundvergütung brutto.

Soweit sind wir uns auch einig.

Nun geht es aber um die Umrechnung auf den Nettobetrag.



Kann mir hier jemand helfen, und mir sagen wieviel mir Netto zustehen würde, wenn ich 300 Überstunden abrechnen will (voraussetzung für die einfachere Berechnung: alle ÜSt. 50%-ig).



Danke


RE: Überstunden

Verfasst: 14.05.2005, 20:13
von DorisMihokovic
Wenn nicht das tatsaechliche Einkommen bekannt ist, kann keine serioese Berechnung vorgenommen werden, da sowohl die Sozialversicherungsbeitraege (bis zur Hoechstbeitragsgrundlage) sowie die Lohnsteuer von der Einkommenshoehe abhaengig sind.



Am besten wenden Sie sich an die zustaendige Stelle bei der Arbeiterkammer. Dort wird man anhand Ihrer Gehaltszettel etc. die genaue Berechnung vornehmen.



Jedenfalls ist es aus steuerlicher Sicht nicht sinnvoll 300 Stunden in 1 Monat auszubezahlen - Progression, sowie Umstand, dass die ersten 5 Ueberstunden pro Monat steuerfrei sind.