Selbstkündigung bitte helfen

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Selbstkündigung bitte helfen

Beitrag von JUSLINE » 27.04.2005, 10:30

Ich hätte mal eine Frage bezüglich Selbstkündigung.



Ich habe letzten Mittwoch gekündigt, weil ich am 1. Juni eine bessere Stelle bekomme. Am 15. erhalte ich Lohn und auf dem Lohnzettel stand, dass ich noch 19 Urlaubstage habe.

Jetzt heißt es aber plötzlich, dass ich gar nichts mehr übrig habe und bis Ende Mai bleiben muss. Das kann und will ich aber nicht, deshalb meine Frage: Was kann einem die Firma "anhaben", wenn man einfach nicht mehr kommt.

Gibt es sonst noch Möglichkeiten, wie ich frei bekomme?

Das Personalbüro möchte mir die Unterlagen wegen meinem Urlaub nicht ausdrücken, beharrt nur darauf, dass ich keinen mehr übrig habe.



Ach ja, ich wohne in Österreich.



Alles Liebe und bitte bald antworten,

Sissi



Besonders würd mich interessiern, was ist, wenn man einfach nicht mehr kommt?!




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RE: Selbstkündigung bitte helfen

Beitrag von JUSLINE » 27.04.2005, 15:47

Die Urlaubstage fallen zwar einmal im Jahr komplett an und konnen dann konsumiert werden. Im Falle einer Kündigung allerdings nur mehr für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Das heißt wenn sie vor der Küpndigung ihren gesamten Jahresurlaub aufbrauchen, Pech für die Firma, wenn nicht nur mehr 2 Tage pro noch Angestelltenmonat.



Bernhard

Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO

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RE: Selbstkündigung bitte helfen

Beitrag von JUSLINE » 27.04.2005, 16:12

Laut AK-Broschüre:

bei Selbstkündigung - Arbeitnehmer kann zu jedem Monatsletzten kündigen, muß dies aber jedoch im Vormonat machen. Also ist es so richtig, daß Du bis Ende Mai arbeiten mußt.

Kündigt ein Arbeitnehmer selbst, besteht kein Abfertigungs- und auch Urlaubsanspruch.

Das heißt, wenn Du selbst kündigst verlierst du deine offenen Urlaubstage, die Abfertigung und mußt die Kündigungsfristen einhalten (lt. KV).

(bist Du schon bei einer Mitarbeitervorsorgekasse gemeldet? Nach Abfertigung neu?) Dann würde die Sache anders aussehen.

Der Urlaub und die Abfertigung bliebe in der Kasse und ginge dir nicht verloren. (wird übertragen) Kündigungsfristen mußt du jedoch einhalten. Wenn du einfach nicht mehr erscheinst, dann könnte es eventuell in einer fristlosen Entlassung enden..

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