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Teilarbeitszeit

Verfasst: 22.04.2005, 21:01
von JUSLINE
Ich bin leider in der schwierigen Lage, daß ich nun einen rechtlichen Rat benötige.



Ich bin Beamter bei einem ausgegliederten Staatsbetrieb und habe mein Wochendienstzeit von 40 Std auf 20 Std aufgrund meiner Kinder reduziert. Nun möchte ich wissen, welche Dienste ich leisten muß. Ich bin im Wechseldienst tätig, dh es wird für jeden Monat ein eigener Dienstplan erstellt.



Wie lange muß die Mindestdienstzeit sein?

Kann der Dienst durch eine Pause von mehreren Stunden auch unterbrochen werden?

Kann ich verpflichtet werden, meine Dienste nur durch Nachtdienste zu leisten?

Wieviele Wochenend-, Sonntags- und Feiertagsdienste muß ich leisten?

Was kann man gegen Mobbing unternehmen?

Müssen die Dienste unter allen Mitarbeitern gleich aufgeteilt werden (Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste)?

Wie kann man sich wehren, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt (durch Mobbing)?



Ich ersuche um baldige Antwort



Leonardo