KANN MIR DANN KEINER WEITERHELFE?WÄRE SEHR DANKBAR!
VERSETZUNG 2
RE: VERSETZUNG 2
Das kommt ganz darauf an was in ihrem Dienstvertrag steht.
Meines Wissens haben sie keinen Anspruch auf eine Versetzung wenn sie ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Der Dienstnehmer kann sie in den in ihrem Dienstvertrag stehenden Tätigkeitsbereich einsetzen. Wenn sie diese Tätigkeit nicht ausüben, ist das ein Kündigungsgrund für den Vertrag.
Allerdings bin ich im Arbeitsrecht nicht so bewandert, kommt erst.
Bernhard
Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO
Meines Wissens haben sie keinen Anspruch auf eine Versetzung wenn sie ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Der Dienstnehmer kann sie in den in ihrem Dienstvertrag stehenden Tätigkeitsbereich einsetzen. Wenn sie diese Tätigkeit nicht ausüben, ist das ein Kündigungsgrund für den Vertrag.
Allerdings bin ich im Arbeitsrecht nicht so bewandert, kommt erst.
Bernhard
Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 91 Gäste