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Nettolohnbestätigung

Verfasst: 16.04.2005, 07:47
von JUSLINE
Hallo



Kann mir evtl jemand darüber Auskunft geben wie lange man in einen Dienstverhältniss stehen muß um Anspruch auf eine Nettolohnbestätigung zu haben?

Ich bin im Angestelltenverhältniss und mir wurde von der Firma mitgeteilt das ich erst nach 3 Monatsgehälter einen Anspruch darauf habe,- stimmt dies?



Danke

Lg.smilegirl


RE: Nettolohnbestätigung

Verfasst: 27.04.2005, 16:21
von JUSLINE
Hi!

Also als Angestellter hat man doch meistens einen Pauschalbetrag (Gehalt) und wird nicht nach Stunden bezahlt. Das heißt auch, daß du jeden Monat so ziemlich dasselbe verdienst. Eine Nettolohnbestätigung müßte eigentlich jederzeit möglich sein.