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JUSLINE
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versicherung

Beitrag von JUSLINE » 14.03.2005, 17:22

Vor Jahren hat mein Vater eine Unfallversicherung abgeschlossen. In der Annahme, dass er sich und seine Familie versorgt weiß, sollte ihm ein Unfall widerfahren. Bei so einer Unfallversicherung ist auch eine Summe vorgesehen, die bei Ableben des Versicherten, den Begünstigten zusteht. Aber was ist nun im Falle meines Vaters passiert.

In seiner Wohnung stürzte mein Vater schwer, rief darauf hin die Rettung an, die ihn ins Unfallkrankenhaus Lorenz Böhler brachte. Vollkommen zu Recht, denn er hatte, wie es sich später herausstellte, mehrere Rippenbrüche. Nur 9 Stunden später starb mein Vater, die Ursache war Herzversagen.

Die Zürich Versicherung AG weigert sich die Ablebenssumme auszubezahlen, da die Todesursache nicht der Unfall war.

Sicherlich war mein Vater krank, und keiner wusste, wie lange er noch leben würde. Aber er ist nicht an den Folgen seiner Krankheit gestorben. Sein Sturz hat wesentlich zur Beschleunigung seines Ablebens beigetragen.



Wie es leider zu erwarten war, macht es sich die Versicherung meines Vaters sehr leicht indem sie den Tod meines Vaters als Altersschwäche abtut.



Denn es ist auch Herzversagen, wenn ich in Folge eines Autounfalls sterbe. Ob ich nun ein alter oder ein junger Mann bin.





Zu diesem Thema interessiert mich Ihre Meinung sehr.

Vielen Dank im Voraus



Mit freundlichen Grüßen

F.J. jun.






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