Kurskosten
Verfasst: 01.03.2005, 18:22
Habe vor kurzem den Bilanzbuchhalterkurs abgeschlossen. In unsererm Betrieb ist es leider nicht vorgesehen, dass ich als Bilanzbuchhalterin verwendet werde. Der Kurs (Beginn März 2004 - Prüfung Jänner 2005) wurde mir vom Unternehmen bezahlt. Im Kollektivvertrag für Wirtschaftstreuhänder gibt es jedoch einen Passus, dass die Kurskosten anteilig (über 5 Jahre) zurückzuzahlen sind.
Wann beginnt diese Frist zu laufen (bei Anfang oder ab Ende des Kurses)
Ist bei der Weiterverrechnung der Kurskosten nach Monaten zu aliquotieren?
In unserem Unternehmen wurde für alle anderen Kurse in dieser Art ein Zuschuss vom AMS beantragt und gewährt (dies waren immer ca. 50% der Kurskosten)
Nur bei meinem Kurs wurde die Frist (aus Schlampigkeit) zur Beantragung eines Zuschusses leider versäumt. Können mir nun die gesamten Kurskosten in Rechnung gestellt werden? Beim Jahresabschluss kann unser Unternehmen eine Bildungsprämie bzw. Bildungsfreibetrag (für Aufwendungen zur Fortbildung der Mitarbeiter) geltend machen. Muss diese Prämie anteilsmäßig von den Kurskosten abgezogen werden?
Wenn ich den Kurs zurückzahlen muss, kann ich dann diese Kosten nachträglich in meine Arbeitnehmerveranlagung aufnehmen?
Was ist mit Kursen, die ich sozusagen machen musste (Kurse zur Programmbedienung, Kurse für Neuerungen in der Lohnverrechnung)? Muss ich diese auch anteilsmäßig zurückzahlen?
Wann beginnt diese Frist zu laufen (bei Anfang oder ab Ende des Kurses)
Ist bei der Weiterverrechnung der Kurskosten nach Monaten zu aliquotieren?
In unserem Unternehmen wurde für alle anderen Kurse in dieser Art ein Zuschuss vom AMS beantragt und gewährt (dies waren immer ca. 50% der Kurskosten)
Nur bei meinem Kurs wurde die Frist (aus Schlampigkeit) zur Beantragung eines Zuschusses leider versäumt. Können mir nun die gesamten Kurskosten in Rechnung gestellt werden? Beim Jahresabschluss kann unser Unternehmen eine Bildungsprämie bzw. Bildungsfreibetrag (für Aufwendungen zur Fortbildung der Mitarbeiter) geltend machen. Muss diese Prämie anteilsmäßig von den Kurskosten abgezogen werden?
Wenn ich den Kurs zurückzahlen muss, kann ich dann diese Kosten nachträglich in meine Arbeitnehmerveranlagung aufnehmen?
Was ist mit Kursen, die ich sozusagen machen musste (Kurse zur Programmbedienung, Kurse für Neuerungen in der Lohnverrechnung)? Muss ich diese auch anteilsmäßig zurückzahlen?