Konkurrenzklausel
Verfasst: 31.01.2005, 11:47
Hallo Leute
Es gibt in der Konkurrenzklausel den Begriff "Spezialaberufe". In diesem Bereich darf ein Arbeitnehmer nicht gezwungen werden, seine Kenntnisse und Berufserfahrungen brach liegen zu lassen. Welche Berufe fallen in den Bereich "Spezialberufe"? Gibt es eine Liste oder wird das je nach Richterauslegung festgestellt?
Wie verhält sich das Gesetz nach Hierachie? Gilt das gleich für einen Arbeiter/Angestellten, sozusagen im unteren Bereich wie für Abteilungsleiter und/oder Standortleiter?
Wieviele Monatsgehälter "Strafe" sind tatsächlich rechtens, einem kleinen Angestellten aufzubrummen, wenn im Vertrag von einem Jahresgehalt ausgegangen wird?
Wäre froh, wenn sich da jemand auskennt der mir ein paar Argumentationshilfen mitgeben kann.
Vielen Dank im voraus.
lg
Monika
Es gibt in der Konkurrenzklausel den Begriff "Spezialaberufe". In diesem Bereich darf ein Arbeitnehmer nicht gezwungen werden, seine Kenntnisse und Berufserfahrungen brach liegen zu lassen. Welche Berufe fallen in den Bereich "Spezialberufe"? Gibt es eine Liste oder wird das je nach Richterauslegung festgestellt?
Wie verhält sich das Gesetz nach Hierachie? Gilt das gleich für einen Arbeiter/Angestellten, sozusagen im unteren Bereich wie für Abteilungsleiter und/oder Standortleiter?
Wieviele Monatsgehälter "Strafe" sind tatsächlich rechtens, einem kleinen Angestellten aufzubrummen, wenn im Vertrag von einem Jahresgehalt ausgegangen wird?
Wäre froh, wenn sich da jemand auskennt der mir ein paar Argumentationshilfen mitgeben kann.
Vielen Dank im voraus.
lg
Monika