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Zuständigkeit des Betriebsrates

Verfasst: 28.01.2005, 19:04
von JUSLINE
hallo leute!



habe eine delikate sache:



in einem betrieb mit ca. 140 mitarbeitern

100 arbeitern und

40 angestellten

gibt es nur einen betriebsrat für die arbeiter,

der auch explizit NUR von den arbeitern gewählt wurde.



fragen:

ist es möglich, dass der betriebsrat rechtlich auch für die angestellten zuständig ist?

wo steht geschrieben, dass der gewählte betriebsrat der arbeiter nicht für die angestellten zuständig ist?

steht wo geschrieben, dass der betriebsrat für alle arbeitnehmer zuständig ist, auch wenn er nicht von dieser gruppe gewählt wurde bzw. es für eine gruppe keinen betriebsrat gibt?

es muss doch der gewählte betriebsrat (auch wenn er nur von einer gruppe gewählt wurde) für sämtliche arbeitnehmer im betrieb zuständig sein, oder?



da ein betriebsrat in der firma vorhanden ist, müsste der betriebsrat bei einer kündigung eines angestellten durch den betriebsinhaber vorab informiert werden, da ansonsten die kündigung nichtig ist, oder!?



bitte um hilfe zu dieser sache!



BESTEN DANK!



mfg

sascha


RE: Zuständigkeit des Betriebsrates

Verfasst: 29.01.2005, 08:51
von DorisMihokovic
Am besten wenden Sie sich diesbzgl. an die fuer Sie zustaendige Arbeiterkammer.