Bildschrimpause

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Bildschrimpause

Beitrag von JUSLINE » 23.01.2005, 11:59

Habe mom viel über die Bildschrimpausen gelesen.

Arbeite als call center agent und sitze 8 stunden jeden tag vorm pc und muss daten einpflegen.



habe 45 undbezahlte pause jedentag und 15 min bezahlte pause





Habe in vielen texten gelesen das mir jede std min. 5 min Bildschrimpause zustehn.das wären dann aber 35 min bezahlte pause.



müssen die an meiner normalen pause angerechent werden oder sind die in der arbeitzeit inklusive?



finde darüber keine gesetzestexte



was kann man machen damit man die bildschrimpausen durchbekommt...



unser betriebsrat wimmelt es immer ab, wenn ich frage






aper
Beiträge: 51
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Bildschrimpause

Beitrag von aper » 23.01.2005, 21:31

hi!



die in österreich gültige gesetzliche regelung findest du in der bildschirmarbeitsplatzverordnung: http://www.arge-recht.at/APG/Bildschirm ... rdnung.htm



die pausen sind dort natürlich genau geregelt:



Pausen und Tätigkeitswechsel

§ 10. (1) Nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit muß eine Pause oder ein Tätigkeitswechsel im Ausmaß von jeweils mindestens 10 Minuten erfolgen.



(2) Abs. 1 gilt nicht, wenn täglich nicht mehr als zwei Stunden ununterbrochen Bildschirmarbeit geleistet wird.



(3) Eine nach 50 Minuten zustehende Pause oder der Tätigkeitswechsel kann jeweils in die anschließende zweite Stunde verlegt werden, sofern der Arbeitsablauf dies erfordert.



(4) Ein Tätigkeitswechsel im Sinne der Abs. 1 und 2 muß in Tätigkeiten bestehen, die geeignet sind, die durch die Arbeit am Bildschirmgerät auftretenden Belastungen zu verringern.



(5) Pausen gemäß Abs. 1 sind in die Arbeitszeit einzurechnen.



(6) Ist aus zwingenden technischen Gründen (zB beim Bedienen und Überwachen von Verkehrsleitsystemen) eine Pausenregelung oder ein Tätigkeitswechsel im Sinne der Abs. 1 und 3 nicht möglich, so ist eine gleichwertige andere Pausenregelung zu treffen oder ein gleichwertiger anderer Tätigkeitswechsel vorzusehen.





sicher wimmelt dich dein betriebsrat ab, kein call center oder dv-firma haltet die vorgegeben pausen ein. das wären ja pro stunde 10 min in dem die an nichts machen.



lg, andreas


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste