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abwicklungsvereinbarung

Verfasst: 17.12.2004, 14:28
von JUSLINE
hallo,



werde zum 31.01.05 arbeitslos.bezüglich abfindung hat der arbeitgeber mir eine abfindung angeboten.(abwicklungsvertrag).





Abwicklung svereinbarung



die firma XXX und herr xxx schliesen folgende vereinbarung:



Die Parteien sind sich einig,dass das arbeitsverhältnis durch arbeitgeberseitige ordentliche betriebsbedingte kündigung zum 31.01.05 sein ende findet.bis zu diesem zeitpunkt wird ordnungsgemäss abgerechnet.



aus anlass der beendigung des arbeitsverhälnisses verpflichtet sich firma xxx in entsprechender anwendung der §§ 9, 10 KSchG in verbindung mit § 3 ziffer 9 EstG,eine abfindung in höhe von brutto



Euro 2500



mit der letzten lohn und gehaltsabrechnung zu zahlen.



mit dieser vereinbarung sind alle wechselseitigen forderungen der parteien aus dem arbeitsverhältnis sowie dessen beendigung ausgeglichen.



der mitarbeiter wurde auf eventuell entstehende nachteile beim bezug vom arbeitslosengeld´hingewiesen.



zur aufrechterhaltung ungekürzter ansprüche auf alg muss sich der mitarbeiter unverzüglich nach abschluss dieses vertrages persöhnlich bei der zuständigen bundesargentur für arbeit arbeitssuchend melden.



die arbeitspapiere werden dem mitarbeiter nach erfolg der endabrechnung im folgemonat zugesandt.







so sah die abwicklungsvereinbarung aus.



was heist das? bekomme ich trotzdem arbeitslosengeld? und wie ist das mit sozialabgaben?



wer kann mir da helfen?

gibt es irgendwelche tücken in diesem vertrag?



es war übrigens eine zeitarbeitsfirma.bei der ich 6 jahre tätig war.die kündigung bekam ich am 2.12.04 ohne grund.also nur hiermit kündigen wir fristgerecht zum 31.01.05 .....





ist der a-vereinbarung sauber?




RE: abwicklungsvereinbarung

Verfasst: 21.12.2004, 19:54
von DorisMihokovic
Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie sich auf deutsches Recht beziehen. Dies ist jedoch das oesterreichische Jusline-Forum. Wenden Sie sich besser an das deutsche Forum unter www.jusline.de.