Amortisationsvertrag - Rückzahlung der Ausbildungskosten

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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Amortisationsvertrag - Rückzahlung der Ausbildungskosten

Beitrag von JUSLINE » 14.12.2004, 19:01

Hallo Alle zusammen!



Folgende Frage an die Allgemeinheit:

Meine Freundin möchte kündigen und hat einen Amortisationsvertrag mit dem Arbeitgeber unterzeichnet, mit dem sie die Ausbildungskosten im ersten Jahr zu 100% Rückzahlen muss.



Das Recht sieht vor, dass ausschliesslich Kurze und Schulungen rückzuzahlen sind, die der Dienstnehmer auch später weiterverwenden kann. Jetzt meine Frage: Wer bestimmt, welche Kurse rückzuzahlen sind?



Wäre super, wenn ihr mir so bald wie möglich antworten könnt, oder mir jemanden Empfehlen könnt der mir persönlich bei Fragen in dieser Angelegenheit weiterhelfen kann.



Danke und lg



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RE: Amortisationsvertrag - Rückzahlung der Ausbildungskosten

Beitrag von JUSLINE » 30.12.2004, 09:07

Soweit mir bekannt ist (pers. Meinung) darf man von einer Firma ohnehin maximal auf 1/2 Jahr verpflichtet werden. Je nachdem wie lange der Kurs zurückliegt muss dann das Gericht entscheiden, wieviel konkret zurückzuzahlen ist.



Ich denke das in diesem Fall sicher entscheidend ist, wie teuer dieser Vertrag der Firma gekommen ist.




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RE: Amortisationsvertrag - Rückzahlung der Ausbildungskosten

Beitrag von JUSLINE » 28.01.2005, 19:47

hallo hombrev!



ich bin kein jurist, kann daher auch nur aus erfahrung schreiben:

habe selber schon einige solcher formulare unterzeichnet!



aber bei verlassen einer firma nie etwas zurückbezahlen müssen, da die firmen sowieso wissen, dass sie bei bestimmten kursen bei einem arbeitsgericht keine chance haben!

es geht hier primär, dass die unwissentlichen arbeitnehmer mit solchen methoden an das unternehmen gebunden werden sollen!



man sollte ein paar dinge beachten:

- primär: wurde der kurs von der firma angeordnet oder auf wunsch der arbeitnehmerin besucht?

wenn der kurs angeordnet wurde, dann hat sie nichts zu befürchten!

- wurde der kurs auf ihrem wunsch hin besucht, dann kommt es darauf an, ob der kurs für ihre tätigkeit im betrieb wichtig ist?

wenn ja und der kurs ist wichtig für ihre tätigkeit im betrieb, dann hat sie auch nichts zu befürchten.

wenn ja und der kurs ist eher nicht so wichtig für ihre tätigkeit im betrieb aber durchaus vorteilhaft für den betrieb, dann denke ich, dass sie auch wenig zu befürchten hat, aber es im zweifellsfall im ermessen des richters liegt und da auch eher der arbeitnehmer recht bekommt.



habe erst von einem fall gehört, wo eine arbeitskollegin einen uni-lehrgang zurückzahlen musste. den benötigte sie aber nicht für die ausübung ihres jobs im betrieb.



so long

liebe grüße

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