hallo!
habe eine frage zu arbeitsrecht:
kann der dg der lohn für november um 10% kürzen und das den dn erst ende des monats bekannt geben(somit wird ja auch die wr von dem gekürztem lohn gerechnet)?
lohnkürzung
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: lohnkürzung
M. E. ist eine Lohnkuerzung rueckwirkend nicht moeglich. Erkundigen Sie sich am besten bei der fuer Sie zustaendigen Arbeiterkammer.
RE: lohnkürzung
eine einseitige lohnkürzung ist nicht möglich - aber achtung: wenn ihnen so was passiert, müssen sie so schnell wie möglich (am besten schriftlich) protestieren und das aushaftende entgelt verlangen, sonst würden sie es dem arbeitgeber im streitfall leicht machen.
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