Kündigung unwirksam
Verfasst: 11.11.2004, 15:01
Hallo!
benötige schnelle Hilfe. Folgende Sachlage:
Mein Chef hat mir zum 30.November gekündigt (
29.10 Aushändigung der Kündigung).
Die schriftliche Kündigung enthält nur, das ich termin- und fristgerecht zum besagten Datum
gekündigt wurde. Als Begründung gab er mir im Gespräch die schlechte wirtschaftliche Auftragslage an.
Da er jedoch im Juli 2004 noch jemanden eingestellt hat kann da was nicht stimmen. Zusätzlich hat er sich neue Hardware und Software zugelegt und vor
ca. vier Wochen eine Vorstellungsgespräch mit einem potentiellen Nachfolger geführt das weiss ich aus einer Email, die ich zufällig gefunden habe.
Des weiteren habe ich ihn darauf hingewiesen, das eigentlich nicht mir gekündigt werden kann, sondern dem der zuletzt in die Firma kam.
Nach Rücksprache mit der ARAG-Rechtschutz-Versicherung (Telefonhotline, leider habe ich keinen Rechtschutz bezgl. Arbeitsrecht!), hat mir die dortige
Rechtsabteilung gesagt, das hier eine sog. Sozialauswahl greift. D.h. er kann mir nicht zuerst kündigen, sondern aufgrund dieser Tatsache muss eigentlich
dem Mitarbeiter , der später in die Firma kam, er ist 27 Jahre, unverheiratet und hat keine Kinder.
zuerst gekündigt werden. Stimmt das und wenn ja...
Meine Frage:
Ich würde gerne die Sache beim Arbeitsgericht zur Klage bringen. Natürlich möchte ich in Zukunft nicht mehr hier arbeiten, aber man sagte mir es könne die Möglichkeit bestehen, eine Abfindung, nach Sachlage durch den Richter, auszuhandeln bzw. einen Vergleich anstreben.
Das wäre für mich schon wichtig, damit ich zumindest für eine gewisse Zeit finanziell abgesichert bin.
Die 1. Instanz, sprich die Klageschrift beim Arbeitgericht einzureichen, soll kostenlos sein. Welche Gründe kann ich nennen und präzise formuliert angeben?
Was könnt ihr mir hierzu raten?
Welche Chancen habe ich und macht es Sinn zu klagen?
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir eine kleine Hilfestellung geben könntet. Danke.
gruss
maxballauf
benötige schnelle Hilfe. Folgende Sachlage:
Mein Chef hat mir zum 30.November gekündigt (
29.10 Aushändigung der Kündigung).
Die schriftliche Kündigung enthält nur, das ich termin- und fristgerecht zum besagten Datum
gekündigt wurde. Als Begründung gab er mir im Gespräch die schlechte wirtschaftliche Auftragslage an.
Da er jedoch im Juli 2004 noch jemanden eingestellt hat kann da was nicht stimmen. Zusätzlich hat er sich neue Hardware und Software zugelegt und vor
ca. vier Wochen eine Vorstellungsgespräch mit einem potentiellen Nachfolger geführt das weiss ich aus einer Email, die ich zufällig gefunden habe.
Des weiteren habe ich ihn darauf hingewiesen, das eigentlich nicht mir gekündigt werden kann, sondern dem der zuletzt in die Firma kam.
Nach Rücksprache mit der ARAG-Rechtschutz-Versicherung (Telefonhotline, leider habe ich keinen Rechtschutz bezgl. Arbeitsrecht!), hat mir die dortige
Rechtsabteilung gesagt, das hier eine sog. Sozialauswahl greift. D.h. er kann mir nicht zuerst kündigen, sondern aufgrund dieser Tatsache muss eigentlich
dem Mitarbeiter , der später in die Firma kam, er ist 27 Jahre, unverheiratet und hat keine Kinder.
zuerst gekündigt werden. Stimmt das und wenn ja...
Meine Frage:
Ich würde gerne die Sache beim Arbeitsgericht zur Klage bringen. Natürlich möchte ich in Zukunft nicht mehr hier arbeiten, aber man sagte mir es könne die Möglichkeit bestehen, eine Abfindung, nach Sachlage durch den Richter, auszuhandeln bzw. einen Vergleich anstreben.
Das wäre für mich schon wichtig, damit ich zumindest für eine gewisse Zeit finanziell abgesichert bin.
Die 1. Instanz, sprich die Klageschrift beim Arbeitgericht einzureichen, soll kostenlos sein. Welche Gründe kann ich nennen und präzise formuliert angeben?
Was könnt ihr mir hierzu raten?
Welche Chancen habe ich und macht es Sinn zu klagen?
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir eine kleine Hilfestellung geben könntet. Danke.
gruss
maxballauf