Seite 1 von 1

Kündigung unwirksam

Verfasst: 11.11.2004, 15:01
von JUSLINE
Hallo!



benötige schnelle Hilfe. Folgende Sachlage:



Mein Chef hat mir zum 30.November gekündigt (

29.10 Aushändigung der Kündigung).

Die schriftliche Kündigung enthält nur, das ich termin- und fristgerecht zum besagten Datum

gekündigt wurde. Als Begründung gab er mir im Gespräch die schlechte wirtschaftliche Auftragslage an.

Da er jedoch im Juli 2004 noch jemanden eingestellt hat kann da was nicht stimmen. Zusätzlich hat er sich neue Hardware und Software zugelegt und vor

ca. vier Wochen eine Vorstellungsgespräch mit einem potentiellen Nachfolger geführt das weiss ich aus einer Email, die ich zufällig gefunden habe.



Des weiteren habe ich ihn darauf hingewiesen, das eigentlich nicht mir gekündigt werden kann, sondern dem der zuletzt in die Firma kam.

Nach Rücksprache mit der ARAG-Rechtschutz-Versicherung (Telefonhotline, leider habe ich keinen Rechtschutz bezgl. Arbeitsrecht!), hat mir die dortige

Rechtsabteilung gesagt, das hier eine sog. Sozialauswahl greift. D.h. er kann mir nicht zuerst kündigen, sondern aufgrund dieser Tatsache muss eigentlich



dem Mitarbeiter , der später in die Firma kam, er ist 27 Jahre, unverheiratet und hat keine Kinder.

zuerst gekündigt werden. Stimmt das und wenn ja...



Meine Frage:

Ich würde gerne die Sache beim Arbeitsgericht zur Klage bringen. Natürlich möchte ich in Zukunft nicht mehr hier arbeiten, aber man sagte mir es könne die Möglichkeit bestehen, eine Abfindung, nach Sachlage durch den Richter, auszuhandeln bzw. einen Vergleich anstreben.

Das wäre für mich schon wichtig, damit ich zumindest für eine gewisse Zeit finanziell abgesichert bin.

Die 1. Instanz, sprich die Klageschrift beim Arbeitgericht einzureichen, soll kostenlos sein. Welche Gründe kann ich nennen und präzise formuliert angeben?



Was könnt ihr mir hierzu raten?

Welche Chancen habe ich und macht es Sinn zu klagen?

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir eine kleine Hilfestellung geben könntet. Danke.



gruss

maxballauf


RE: Kündigung unwirksam

Verfasst: 12.11.2004, 19:24
von aper
alles blödsinn, er kann dich immer kündigen. die fristen muss er natürlich einhalten. nicht falsch verstehen, aber als arbeitgeber habe ich doch das recht zu sagen, wann ich mit wem nicht mehr zusammenarbeiten will. wende dich auf alle fälle an die arbeiterkammer.



geh mal in dich und stell dir vor, er dürfte dich nicht kündigen. wie wäre wohl ab dann das klima zwischen euch.



lg, andreas




RE: Kündigung unwirksam

Verfasst: 15.11.2004, 16:47
von JUSLINE
Auch ich bin der Meinung, der Chef kann kündigen, wem er will. Er muß weder die Dauer der Firmenzugehörigkeit berücksichtigen noch eine Sozialauswahl treffen. Wenn er fristgerecht kündigt, muß er keinen Grund angeben. Selbst wenn Sie wissen, dass ihr Nachfolger schon feststeht. Bedenklich ist eher, dass sie Schriftstücke lesen, die nicht für Sie bestimmt sind. Vielleicht ist dem Chef eine ähnliche Indiskretion zu Ohren gekommen, die er jedoch nicht nachweisen kann?



Mein Mann war in der selben Situation. Er erhielt die fristgerechte Kündigung mit der Begründung, dass die Auftragslage schlechter wäre, tatsächlich aber Überstunden geleistet wurden. Damals bauten wir gerade das Haus, ich war beim 2. Kind schwanger, also durchaus auch ein "Sozialfall". Bei der AK erhielt ich die Information, dass es einfach Dummheit des Chefs war, die Auftragslage als Begründung anzugeben.



lg jeannie

RE: Kündigung unwirksam

Verfasst: 16.11.2004, 21:48
von DorisMihokovic
Arbeiten Sie in Oesterreich oder in Deutschland? Falls Letzteres der Fall ist, so gelten andere arbeitsrechtliche Bestimmungen und Sie sollten sich besser an das deutsche Jusline-Forum unter www.jusline.de wenden.

RE: Kündigung unwirksam

Verfasst: 17.11.2004, 11:58
von JUSLINE
ich versteh nicht ganz warum auf der Begründung des Arbeitgebers so herumgeritten wird. Jedes Dienstverhältnis kann fristgerecht ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Es steht jedem Arbeitgeber frei und Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen einen Vertrag zu kündigen.

Es ist rechtlich nicht von Belang ob die Kündigung sozial verträglich ist oder nicht.



Bernhard

Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO