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EVL mit folgender Schwangerschaftsmeldung

Verfasst: 27.02.2026, 11:00
von JG
Mit DN wird schriftlich EVL nach Ende Karenz (Datum im November) vereinbart, unmittelbar nach Kenntnis darüber informiert sie über erneute SS, diese würde EVL hemmen bis Beginn MS, dieser liegt aber VOR der geplanten EVL - daher bleibt sie rechtskräftig aufrecht, korrekt?

Re: Einvernehmliche Auflösung mit folgender Schwangerschaftsmeldung

Verfasst: 27.02.2026, 13:00
von alles2
Es ist die Frage, ob sich die Dienstnehmerin (DN) im Zeitpunkt der einvernehmlichen Lösung (EVL) in Schwangerschaft (SS) befand. Wenn sie damals schwanger war, wird die EVL durch die erneute Schwangerschaft, die dem Arbeitgeber gleich zu melden wäre, gegenstandslos. War sie damals nicht schwanger, hat es auf die Einvernehmliche keine Auswirkung, sodass bis zum Mutterschutz (MS) keine Hemmung eintritt.

Re: EVL mit folgender Schwangerschaftsmeldung

Verfasst: 27.02.2026, 19:12
von JuGr
Danke! Sie war schwanger, hat es aber selbst noch nicht gewusst - nur, warum sollte die EVL dadurch gegenstandslos werden? Was ist da die Rechtsquelle? Sie ist weiterhin einverstanden, mir geht es rein um den rechtlichen background.