werkvertrag: einspruchsfrist
Verfasst: 20.10.2004, 15:56
Hallo an alle!
in meinen sommerferien habe ich für eine vertriebsfirma gearbeitet. jetzt (fast 2 monate nach arbeitsende) habe ich noch immer KEINE abrechnung erhalten, meinen verdienst allerdings schon (keine ahnung ob das richtig berechnet wurde).
mir ist zu ohren gekommen, dass es eine frist gibt innerhalb derer man einspruch gegen die abrechnung erheben kann. wenn sich mein arbeitgeber nun so lange zeit läßt bis die frist abgelaufen ist habe ich keine chance mehr oder?
weiß jemand genauer bescheid und kann mir tipps / info geben?
habe mich schon an die arbeiterkammer gewendet, dort erklärte man sich aber für nicht zuständig weil ich student bin.
in meinen sommerferien habe ich für eine vertriebsfirma gearbeitet. jetzt (fast 2 monate nach arbeitsende) habe ich noch immer KEINE abrechnung erhalten, meinen verdienst allerdings schon (keine ahnung ob das richtig berechnet wurde).
mir ist zu ohren gekommen, dass es eine frist gibt innerhalb derer man einspruch gegen die abrechnung erheben kann. wenn sich mein arbeitgeber nun so lange zeit läßt bis die frist abgelaufen ist habe ich keine chance mehr oder?
weiß jemand genauer bescheid und kann mir tipps / info geben?
habe mich schon an die arbeiterkammer gewendet, dort erklärte man sich aber für nicht zuständig weil ich student bin.