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Probezeit

Verfasst: 03.10.2004, 13:23
von JUSLINE
Hallo, Kann mir jemand einen Tipp geben?



Nach 20 Jahren wechsle ich innherhalb eines Unternehmens

den Arbeitsplatz- allerdings sogar innerhalb einer Abteilung und werde von Teilzeit auf Vollzeit gesetzt- nun soll im Änderungsvertrag eine Probezeit ( 6 Monate) vereinbart werden! Ist dies rechtens?




RE: Probezeit

Verfasst: 03.10.2004, 19:51
von DorisMihokovic
Die Arbeitszeit kann m.E nicht einseitig veraendert werden. Es scheint hier eine Aenderungskuendigung vorzuliegen. M. E. ist die Vereinbarung einer Probezeit in Ihrem Fall nicht zulaessig (bin mir - da kein Jurist - aber nicht 100 % sicher). Sie sollten ehestens mit dem Betriebsrat und/oder der zustaendigen Stelle der Arbeiterkammer Kontakt aufnehmen (ev. mit der Gewerkschaft, sofern Sie Mitglied sind).

RE: Probezeit

Verfasst: 07.10.2004, 16:56
von JUSLINE
Was in einer Änderungskündigung festgelegt ist, das gilt. Allerdings macht mir die 6 Monate Probezeit stutzig. Es gibt keine Probezeit von 6 Monaten. Eher geht man von einer Probezeit von max. 1 Monat und anschließendem befristeten Arbeitsverhältnis von 5 Monaten.



lg

Maike


RE: Probezeit

Verfasst: 11.10.2004, 10:53
von JUSLINE
Hallo!

Bin neu im Formum!

Habe mit Interesse ihre Frage gelesen. Hier einige Auslegungsversuche. Vielleicht hilft Ihnen das weiter.

Offensichtlich geht es dem Arbeitgeber darum, 6 Monate lang auszuprobieren, ob sie und auch die Firma mit den geänderten Arbeitszeitbedingungen zu recht kommen. Die 6-monatige Probezeit ist daher möglicherweise in diesem Sinne zu verstehen. Das bedeutet, dass beiden Teilen das Recht eingeräumt wird, nach 6 Monaten wieder zur bisherigen Regelung zurückzukehren. Eine derartige Vereinbarung halte ich prinzipiell für zulässig und auch sinnvoll.

Wenn allerdings gemeint sein sollte, dass jeder Vertragsteil 6 Monate lang jederzeit ohne Angaben von Gründen die Neuregelung abbrechen und zur alten AZ zurückkehren kann, halte ich dieses Recht, wenn der AG davon Gebrauch macht, sittenwidrig. Hier müssten zumindest analog Kündigungsfristen gelten. Wenn der AN von diesem Recht jederzeit Gebrauch machen kann, ist dies begünstigend und daher zulässig.

Jedenfalls hat dieses Probezeitproblem mit der üblichen 1-monatigen Probezeit, die zur Auflösung von Dienstverhältnissen führt, nichts zu tun.

Tipp: Stellen Sie gemeinsam mit Ihrem AG klar, was mit der 6-monatigen Probezeit wirklich ist.

Grüße hr


RE: Probezeit

Verfasst: 13.10.2004, 16:05
von JUSLINE
Hallo!



Ich denke, Sie sind auf jeden Fall eine Bereicherung für das Forum.



Möglicherweise haben Sie Recht mit Ihrer Annahme, dass mit dem Begriff "Probezeit" in diesem Fall die "Erprobungszeit" gemeint ist.

Es wäre interessant zu erfahren, was genau in dem Vertrag steht.

lg

Maike