Urlaubsgeld

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Urlaubsgeld

Beitrag von JUSLINE » 21.09.2004, 11:05

Hallo, ich habe eine etwas verworrene Frage, und zwar:

Ich habe am 17.05.2004 begonnen zu arbeiten (ja, in Österreich).

Urlaubsgeld wurde glaube ich mit dem Gehalt ausgezahlt, welches am 01.07. auf den Konten war, also das Juni Gehalt.



Ich habe nichts bekommen, auch nicht anteilig.



1. Frage: Wieso nicht?



Weiterhin wurde mir dann von jemandem gesagt, ich würde dann aber im September oder so eine Zahlung bekommen, heute habe ich die Gehaltsbescheinigung für September bekommen, aber auch hier keine Sonderzahlung.



2. Frage: Nun bekomme ich wohl einfach nur im Dezember mein Weihnachtsgeld und das wars? Oder hat derjenige Recht, der mir sagte ich müsse noch eine Zahlung vorher bekommen?





Zur Info: Mein Arbeitsvertrag ist nur ein Dienstzettel auf dem die Arbeitszeit und das Gehalt steht, und das das Beschäftigungsverhältnis unbefristet ist, alles andere ist laut meinem Arbeitgeber wie es halt gesetzlich geregelt ist. Ich bin im Büro tätig.




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RE: Urlaubsgeld

Beitrag von JUSLINE » 11.10.2004, 11:08

Hallo!

Ansprüche auf Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) sind üblicherweise im Kollektivvertrag geregelt. Schau in dem für dich geltenden KV nach (AngestelltenKV für Handel, Industrie, Gewerbe,.....???). Dort findest du auch Regelungen darüber, wann Urlaubsgelder auszuzahlen sind, und wie man vorgeht, wenn ein AN während des Jahres eintritt.

hr


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RE: Urlaubsgeld

Beitrag von JUSLINE » 30.10.2004, 22:31

Bürotätigkeit sagt noch nichts über den geltenden KV aus. Es ist entscheidend, in welcher Branche Sie arbeiten.



Ich kenne einige KVs, in denen nur jene im Juli anteiliges Urlaubsgeld bekommen, die vor dem 2. 5. arbeiten. Entsprechendes gilt für Weihnachtsgeld, wenn man vor dem 2.11. in der Firma arbeitet.



September-Zahlungen sind mir unbekannt. Außer bei jenen, die quartalsmäßig halbe Sonderzahlungen bekommen.



Gehen Sie davon aus, dass Sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld im November oder Dezember bezahlt bekommen. Dienstbeginn im Mai oder Juni ist in diesem speziellen Fall einfach ungünstig.



lg jeannie




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