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Urlaubsanspruch Ferialjob

Verfasst: 12.09.2004, 14:18
von JUSLINE
Guten Tag!



Mein Sohn hat im September einen Ferialjob als Schichtarbeiter angenommen.

Die Buchhaltung erklärte ihm auf seine Frage nach aliquoter Anrechnung des Urlaubs.-u. Weihnachtsgeldes sowie Konsumation der aliqu. Urlaubstage, sein Vertrag sei vom 1. bis 28 september abgeschlossen und da unter 1 Monat, würden keinerlei aliquoten Ansprüche bestehen.

Kann es denn sein dass sich diese Firma wegen 2 Tagen verminderter Vertragsdauer dieser Verpflichtung entziehen kann?

Herzlichen Dank für Ihre Stellungnahme.

Walter

RE: Urlaubsanspruch Ferialjob

Verfasst: 14.09.2004, 13:02
von DorisMihokovic
M.E. hat Ihr Sohn Anspruch auf Urlaubsabloese/-abfindung. Er sollte sich am besten an die Arbeiterkammer wenden. Dort kuemmert man sich auch um die Probleme von Ferialpraktikanten.