Ich arbeite im Aussendienst und bekomme vom Arbeitgeber monatlich € 219,-- Kilometergeldpauschale. Kann ich die Anschaffung eines neuen Autos als Werbungskosten abschreiben oder ist es sinnvoller ein Auto zu leasen und jährlich die Leasingkosten abzuschreiben?
Vielen Dank schon im voraus
mutter
Werbungskosten
RE: Werbungskosten
Hi!
Ich weiß ja nicht wieviel du im Aussendienst unterwegs bist aber € 219.- sind net sehr viel (entspricht etwa 608 km) - solltest du mehr fahren würd ich bei deinem Arbeitgeber auf jeden Fall auf eine Abrechnung der tätsächlich gefahrenen KM bestehen! (€ 0,36 pro KM)
So aber nun zu deiner Frage:
Wenn du KM-Geld beziehst dann kannst du den Kauf eines Autos (bzw. auch die Leasingraten) nicht als Werbungskosten geltend machen!
Hier ein Auszug aus dem Steuerbuch vom Finanzministerium:
Beruflich veranlasste Kosten für ein privates Kfz können entweder in Form von Kilometergeldern oder im tatsächlich
nachgewiesenen Umfang als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die Kilometergelder decken folgende Kosten ab:
-Absetzung für Abnutzung
-Treibstoff und Öl
-Service- und Reparaturkosten
-Zusatzausrüstungen (Winterreifen,Autoradio usw.)
-Steuern, (Park-)Gebühren, Mauten und Autobahnvignette
-Versicherungen aller Art
-Mitgliedsbeiträge für Autofahrerklubs
-Finanzierungskosten
Kilometergelder können jährlich für maximal 30.000 beruflich gefahrene Kilometer abgesetzt werden.
An Stelle der Kilometergelder können die angeführten Kosten auch in tatsächlicher Höhe entsprechend der beruflichen Nutzung abgesetzt werden. ---> (allerdings bekommst du dann kein KM-Geld)
Hoffe ich konnt helfen!
Ich weiß ja nicht wieviel du im Aussendienst unterwegs bist aber € 219.- sind net sehr viel (entspricht etwa 608 km) - solltest du mehr fahren würd ich bei deinem Arbeitgeber auf jeden Fall auf eine Abrechnung der tätsächlich gefahrenen KM bestehen! (€ 0,36 pro KM)
So aber nun zu deiner Frage:
Wenn du KM-Geld beziehst dann kannst du den Kauf eines Autos (bzw. auch die Leasingraten) nicht als Werbungskosten geltend machen!
Hier ein Auszug aus dem Steuerbuch vom Finanzministerium:
Beruflich veranlasste Kosten für ein privates Kfz können entweder in Form von Kilometergeldern oder im tatsächlich
nachgewiesenen Umfang als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die Kilometergelder decken folgende Kosten ab:
-Absetzung für Abnutzung
-Treibstoff und Öl
-Service- und Reparaturkosten
-Zusatzausrüstungen (Winterreifen,Autoradio usw.)
-Steuern, (Park-)Gebühren, Mauten und Autobahnvignette
-Versicherungen aller Art
-Mitgliedsbeiträge für Autofahrerklubs
-Finanzierungskosten
Kilometergelder können jährlich für maximal 30.000 beruflich gefahrene Kilometer abgesetzt werden.
An Stelle der Kilometergelder können die angeführten Kosten auch in tatsächlicher Höhe entsprechend der beruflichen Nutzung abgesetzt werden. ---> (allerdings bekommst du dann kein KM-Geld)
Hoffe ich konnt helfen!
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