Sehr geehrte Damen u Herren
Am 12.Marz 1998, nach FrG 1997 Einen Erst Antrag auf ertilung einer erst niederlassungsbewilligung als selbstaendige von Ausland ,bei Osterr Botschaft in Kairo gestellt ist, auf grund die bestimmte voraussetzungen in die Botschaft,u auch in Bundesministrium fuer Inneres in wien erfuellt haben,u Einwandfrei positive Feinalisierung
u im warteschlange wegen erteilung eine frei Quotenplatz,
Dieser Antrag bleibt bei der SicherheitsBehoerde 5 Jahren
lang, nachher einen negativen Entscheidung erhalten habe,
und einen Beschwerde an den VwGH ist zulaessig.
Obwol meine Antrag ist erfuellt seit der Jahr 1998,und auch einen werkvertrags verhaeltnis ist schon haben
Auf Ihre wie ist das geht in einem Juristischestaat?
warum mann muss warten 6 jahren wegen nichts?
Nun solche diesem verfahres mich Erschoepft, ganz mein Geld u Zeit und kann ich fuer eine Rechtsanwalt die kosten bezahlen.und auch kann ich nicht eine Visum von Osterr Botschaft in Kairo erhalten ,was soll mann tun in solche
diesem Situationen, bitte ich brauche unterstuetzung,weil
bin ich nicht im Inland sondern zu Hauze seit laenge jahrigen
hochachtungsvoll
Gamal Mohamed
Alexandria Agypten
negativen Entscheidung Erst NB
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