Hi
Ich war ca. 6 Jahre bis 31.7.2002 vollbeschäftigt, dannach
Arbeitslosengeldbezug und Notstandshilfebezug.
Ab 1.10.2003 geringfügig beschäftigt mit Einkommen 250 Euro, selbstversicht nach §19 ASVG und vom Arbeitslosenbezug komplett abgemeldet.
Meine Frage wäre, hätte ich wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe oder ist dieser Anspruch verfallen ? Könnte ich innerhalb einer Frist wieder zum Arbeitsamt gehen um meine Anwartschaft für ein ev. Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe zu verlängern ?
Oder müsste ich jetzt wenn ich arbeitslos werden würde, Sozialhilfe beantragen ?
MfG
Arbeitslosengeld für geringefügig Beschäftigte
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