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6 Urlaubswoche KV Metallgewerbe - Arbeiter
Verfasst: 12.02.2026, 10:26
von Ela
Hallo,
Ein Mann war zuvor 3 Jahre und 7 Monate bei einem Unternehmen beschäftigt und ist derzeit seit 21 Jahren und 5 Monaten bei einem anderen Unternehmen beschäftigt.
Die Trennung vom ersten Arbeitgeber erfolgte in gegenseitigem Einvernehmen.
Hat er nun jetzt Anspruch auf 6 Wochen Urlaub – kann die frühere Beschäftigungszeit angerechnet werden?
Vielen Dank !
Re: 6 Urlaubswoche KV Metallgewerbe - Arbeiter
Verfasst: 13.02.2026, 11:11
von alles2
Unter diesen Umständen hat er Anspruch auf die 6. Woche, weil bis zu 5 Jahre Vordienstzeiten angerechnet werden (unabhängig vom damaligen Kollektivvertrag). Manche Dienstgeber wissen aber nichts von dieser Vordienstzeit, weshalb ihm im Bedarfsfall der Nachweis in Form des Versicherungsdatenauszug vorzulegen wären, damit man die 6. Woche gutgeschrieben bekommt. Im Gegensatz dazu ist es nur bei der Einstufung im Kollektivvertrag relevant, was man vorher gemacht hat.
Re: 6 Urlaubswoche KV Metallgewerbe - Arbeiter
Verfasst: 19.02.2026, 13:45
von Ela
Musste er nicht innerhalb von zwei Monaten nach seiner Einstellung einen Antrag auf Anrechnung v. Vordienstzeiten stellen? Der Betriebsleiter des Unternehmens behauptet dies ( lt. KV) und weigert sich, die frühere Berufserfahrung anzurechnen.
Vielen Dank !
Re: 6 Urlaubswoche KV Metallgewerbe - Arbeiter
Verfasst: 19.02.2026, 22:41
von alles2
Manche Kollektivverträge sehen in der Tat eine Frist vor, innerhalb derer die Vordienstzeiten bekanntgegeben werden müssen. Im Kollektivvertrag eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe für Arbeiter hätte ich diesbezüglich nichts gefunden. Jetzt wäre es nicht schlecht zu erfahren, wo es genau drinnen stehen soll, um es sich näher ansehen zu können. Sollte eine derartige Frist aufgenommen worden sein, müsste sich der Arbeitgeber allerdings zu Gunsten des Arbeitnehmers nicht daran halten.