Sehr geehrets Damen u Herren
Bin ich Auslaender, u schreibe Sie aus Agypten.
Meine probleme ist seit 12.Marz.1998 beginnt, betreff Erst niederlassungsbewilligung in Oesterreich (Stadt Steyr),
Dieser Antrag nach FrG 1997 gestellt ist, positiven feinalisierung von der Behoerde in BMI, u einwandfrei seit Marz. 1998 und in warteliste wegen einen (Qoutenplatz).
Nun und nach laengejahriegen Erwartung (mehr als 5 Jahren)
Habe ich einen negativen Entscheidung von der Behoerde erhalten haben als zweitinstanzlichen Bescheid und dieser Bescheid habe auch von BMI noch nicht erhalten konnen.
Erfoderlich einen Beschwerde an den VWGH zu erheben
Brauche ich bitte einen Rechtsanwalt in Fremdenwesswen
wegen die Beschwerde erehebung,und die Frage wie kann ich das tun von Ausland bin ich nicht im Inland.
Bitte ich brauche unterstuetzung in diesem Angelgenheit.
Mit Vorzueglicher Hochachtung
Gamal Mohamed
Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof
RE: Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof
Dein Problem, sofern ich es richtig verstehe:
Du darfst nicht nach Ö, wegen der Quote, oder?
Bedank` Dich bei allen Sportlern, die Dir den Quotenplatz wegnehmen....
Ich finde es sowieso eine absolute Frechheit, dass Sportler sofort eine Genehmigung (für alles) bekommen!
Wirtschaftliche Gier steht eben vor menschlicher Gleichberechtigung!
Anm.: Dein Deutsch und Dein Leumund ist sicher besser als die von unseren nicht einheimischen "gedopten" Sportlern!
Natürlich gilt für alle Sportler die Unschuldsvermutung!
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
Du darfst nicht nach Ö, wegen der Quote, oder?
Bedank` Dich bei allen Sportlern, die Dir den Quotenplatz wegnehmen....
Ich finde es sowieso eine absolute Frechheit, dass Sportler sofort eine Genehmigung (für alles) bekommen!
Wirtschaftliche Gier steht eben vor menschlicher Gleichberechtigung!
Anm.: Dein Deutsch und Dein Leumund ist sicher besser als die von unseren nicht einheimischen "gedopten" Sportlern!
Natürlich gilt für alle Sportler die Unschuldsvermutung!
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
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