Lb. Experten,
Ich arbeite seit kurzem 30 Wochenstunden (Angestellte). Meine Frage hinsichtlich Pensionsanrechnung. Differiert die bei einer 30 Std.-Anstellung im Vergleich zu 38,5 Std. od. 32 Std.?
Wird mir da vielleicht weniger angerechnet, statt 1 Jahr nur 1/2 oder so?
Danke euch u. liebe Grüße
u. muß ich bei 30 Std. auf irgendetwas aufpassen, damit ich nicht "angeschmiert werde"?
Mariella
Detailfrage zu Teilzeit
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Detailfrage zu Teilzeit
Die Zahl der Wochenstunden ist m. E. nicht relevant. Allerdings reduziert sich das Gehalt i.d.R. bei weniger Arbeitsstunden, was sich negativ auf die Pensionshoehe auswirkt. Ich gehe dabei davon aus, dass Ihr Gehalt UNTER der Hoechstbemessungsgrundlage liegt.
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