Ich habe seit Mai 2002 einen "freien Dienstnehmer"-Vetrag und gelesen, dass die 2 Hauptkriterien für einen solchen Vetrag sind, dass keine Arbeitszeiten festgelegt sind und die theoretische Möglichkeit der Vetretbarkeit besteht. Meine Frage: Worauf bezieht sich Arbeitszeit? Auf die tägliche Arbeitszeit (d.h. es ist egal wann ich erscheine, also Uhrzeit) oder auf die monatliche Arbeitszeit? In meinem vetrag ist nämlich eine bestimmte monatliche Stundenzahl festgehalten (130 Stunden egal wie viele Tage das Monat hat).
Danke für Antworten!
b.
Freier Dienstnehmer Arbeitszeiten
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 91 Gäste