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Besserer Kollektivvertrag möglich?

Verfasst: 29.01.2026, 22:33
von lili_lion
Hallo,

ist es möglich, im Arbeitsvertrag einen für den Arbeitnehmer günstigeren Kollektivvertrag als Basis anzuwenden als der für die Branche/den Arbeitgeber vorgeschriebenen? Laut Arbeiterkammer geht es doch laut Firma wäre es nicht erlaubt/möglich. Ich habe nach einem entsprechenden Gesetzestext gesucht, habe aber nichts gefunden. Ich wäre sehr dankbar darum.

Re: Besserer Kollektivvertrag möglich?

Verfasst: 30.01.2026, 00:07
von alles2
Diese Firma ist einfach nicht gut informiert oder nimmt den Wortlaut des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) ziemlich genau. Auch die AK sieht es unter folgendem Link wohl zu eng:

https://ooe.arbeiterkammer.at/service/betriebsrat/tippsfuerbetriebsraete/Kollektivvertraege.html
Um einen anderen Kollektivvertrag anwenden zu können, muss auch die Zuordnung des Unternehmens in der Wirtschaftskammer geändert werden.
Dennoch ist es möglich, dass die Parteien sich auch im Sinne einer Besserstellung auf einen abweichenden/falschen Kollektivvertrag einigen. Nur wenn es die Unterentlohnung zur Folge hätte, hätte die Firma zumindest ein Problem mit der ÖGK, da sie dann rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachfordern könnte. Laut der Entscheidung des OLG Wien vom 27.11.2014 im Verfahren 7 Ra 68/14t kann der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer günstigere Vereinbarungen treffen. Es stellt sich nur die Frage, warum nicht nach § 3 Abs.1 ArbVG auf Sondervereinbarungen über den zutreffenden KV hinaus zurückgegriffen wird.