Hallo,
ich (eine Studentin) bin mit dem 01.06.04 bei der TU Wien
für 15 Wochenstd. angestellt worden, dh. seit 01.06.04 auch bei der BVA angemeldet. Bis jetzt war ich als Student bei WGKK selbstversichert. Ich möchte noch einen 2 Job annehmen, im Ausmass von 20 Wochenstd. Meine Fragen:
1. Bei welcher Krankenkasse bin ich dann versichert (angenommen der 2 Arbeitgeber möchte mich bei WGKK versichern)?
2. Ich lebe in Trennung, mein noch-Mann lebt im Ausland, hat in Österreich kein Einkommen und ich bekomme kein Gehalt von ihm, hat sein schweizer Einkommen irgendein Einfluss auf meine Krankenversicherung (zB: ich möchte bei BVA die Beitragskostenerstattung veranlassen, da mein Einkommen ziemlich gering ist.)?
3. Wie kann ich diesen Status "in Trennung" nachweisen?
Herzlichen Dank
für die Hilfe
Ani
Krankenversicherung
RE: Krankenversicherung
Hallo Ani,
> 1. Bei welcher Krankenkasse bin ich dann versichert (angenommen der 2 Arbeitgeber möchte mich bei WGKK versichern)?
Sie sind dann bei beiden Krankenkassen versichert, und könnten wählen, welche sie jeweils in Anspruch nehmen. Details siehe nachstehende Links mit Info-Foldern
>
> 2. Ich lebe in Trennung, mein noch-Mann lebt im Ausland, hat in Österreich kein Einkommen und ich bekomme kein Gehalt von ihm, hat sein schweizer Einkommen irgendein Einfluss auf meine Krankenversicherung (zB: ich möchte bei BVA die Beitragskostenerstattung veranlassen, da mein Einkommen ziemlich gering ist.)?
Nein, das hat mE keinen Einfluss. Von Beitragskostenerstattung weiß ich nichts. Könnte es sein, dass es das in Ö nicht gibt? Meinen Sie vielleicht : Rezeptgebührenbefreiung?
mfg, Akita
http://esv-sva.sozvers.at/mediaDB/alt/54988.PDF
http://esv-sva.sozvers.at/mediaDB/alt/54721.PDF
> 1. Bei welcher Krankenkasse bin ich dann versichert (angenommen der 2 Arbeitgeber möchte mich bei WGKK versichern)?
Sie sind dann bei beiden Krankenkassen versichert, und könnten wählen, welche sie jeweils in Anspruch nehmen. Details siehe nachstehende Links mit Info-Foldern
>
> 2. Ich lebe in Trennung, mein noch-Mann lebt im Ausland, hat in Österreich kein Einkommen und ich bekomme kein Gehalt von ihm, hat sein schweizer Einkommen irgendein Einfluss auf meine Krankenversicherung (zB: ich möchte bei BVA die Beitragskostenerstattung veranlassen, da mein Einkommen ziemlich gering ist.)?
Nein, das hat mE keinen Einfluss. Von Beitragskostenerstattung weiß ich nichts. Könnte es sein, dass es das in Ö nicht gibt? Meinen Sie vielleicht : Rezeptgebührenbefreiung?
mfg, Akita
http://esv-sva.sozvers.at/mediaDB/alt/54988.PDF
http://esv-sva.sozvers.at/mediaDB/alt/54721.PDF
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 98 Gäste