Fristlose Entlassung bei geringfügiger Beschäftigung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Fristlose Entlassung bei geringfügiger Beschäftigung

Beitrag von JUSLINE » 18.04.2004, 16:39

Guten Tag, ich hätte eine dringende Frage:



Ich habe bis heute als Sonntags-Verkäuferin gearbeitet (10 Stunden pro Woche). Heute in der Mittagspause teilte mir meine Filialleiterin mit, dass ich gehen könne. Sofort. Als Gründe nannte sie mir, ich sei zu ruhig, man würde mich nicht verstehen, weil ich zu leise spräche und ich wäre mit dem sonntäglichen Kundenansturm wohl überfordert und man hätte sich die Zusammenarbeit wohl anders vorgestellt. Vorgewarnt wurde ich nicht, es hatte davor auch niemand mit mir darüber gesprochen. Ich bin ein schüchterner Mensch und habe mich sehr angestrengt, laut und deutlich zu sprechen und freundlich zu wirken.



Nun, meine Frage ist, ob ich Anspruch auf irgendwas außer meinem Lohn bis zum Kündigungszeitpunkt habe (aliquote Weihnachts- und Urlaubsremuneration oder Kündigungsentschädigung). Normalerweise wird man ja nicht so gerne fristlos entlassen, weil die Firma dann mehr zahlen muss, aber wie ist das bei geringfügigen Beschäftigungen? Die Filialleiterin hat zu mir gesagt, ich bekäme meinen Lohn bis heute 12.30 ausbezahlt. Ich wurde nur mündlich entlassen, die Frage nach einem Kündigungsschreiben wurde verneint.



Ich wäre wirklich sehr dankbar für eine Antwort.



Mit freundlichen Grüßen, Verena



Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Fristlose Entlassung bei geringfügiger Beschäftigung

Beitrag von JUSLINE » 20.04.2004, 08:44

Hallo Verena,



Sie könnten in der Zentrale dieser Firma anrufen und den/die Betriebsrat/In kontaktieren. Was meint er/sie zum Sachverhalt?



Gibt es eine Betriebsvereinbarung, in der eine Probezeit festgehalten ist, bzw. befanden Sie sich noch in dieser Probezeit, als das Dienstverhältnis vom Arbeitgeber beendet wurde? Falls das in der Probezeit war, so werden Ihre Ansprüche nicht allzugroß ein (bin da nicht die absolute Fachfrau - erkundigen Sie sich jedenfalls durch Telefonat und gegebenenfalls persönliche Vorsprache bei Ihrer nächstgelegenen Arbeiterkammer-Stelle.).



Das was Sie geschildert haben, Ihre angeblich mangelnden Qualitäten als Verkäuferin, stellt mE keinen Entlassungsgrund dar (was anderes wäre, wenn Sie nicht Arbeit erschienen wären, weil es Sie nicht gefreut hat uäm.) Gerade Ihre Eigenschaften könnten an einer anderen Arbeitsstelle im Handel doch sehr gefragt sein, wo die Kunden gerade das schätzen, was Sie mitbringen. Vielleicht hat man auch nur einen Vorwand gesucht.



Falls Sie nicht in der Probezeit weggeschickt wurden, stellt sich doch noch die Frage, welche Art von Dienstverhältnis nach Willen des Dienstgebers mit Ihnen eingegangen wurde (nur "Freier Dienstvertrag", "Aushilfe"..) Auch in solchen Fälle kann es sein, dass Ihre restlichen Ansprüche sehr gering sind. Nicht vorstellen kann ich mir, dass es bei der praktisch nur stundenweisen Bezahlung am letzten Sonntag-Arbeitstag bleibt, und es wäre möglich, dass nachträglich das Dienstverhältnis von "freier Dienstvertrag" auf "normal geringfügig beschäftigt" umkategorisiert werden muss (funktioniert mE eher nur mit Rechtsbeistand - Betriebsrat, AK, oder natürlich auch RechtsanwaltIn)



Jedenfalls würde es sich mE lohnen, sich auch an die nächstgelegene Arbeiterkammer-Stelle zu wenden, wegen Rechtsbeistand zur Verfolgung Ihrer Ansprüche. Nach dem Angestelltengesetz sind Sie - als unbefristet Beschäftigte - jedenfalls wie die anderen Arbeitnehmer geschützt (also auch Ansprüche auf Kündigungsentschädigung). Sie sind aber hinsichtlich sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche schlechter gestellt.



mfg, Akita


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 88 Gäste