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Bildschirmpause

Verfasst: 01.04.2004, 16:19
von JUSLINE
Ich habe mal gehört, dass es eine gesetzlich verankerte "Bildschirmpause" gibt. Stimmt das?



Wenn ja, in welchem Gesetz kann ich das nachlesen?



Danke


RE: Bildschirmpause

Verfasst: 01.04.2004, 21:46
von aper
Das findest du in der BS-V Bildschirmarbeitsplatzverordnung:



Verordnung: Bildschirmarbeitsverordnung - BS-V

(CELEX-Nr.: 390L0270)



Pausen und Tätigkeitswechsel



§ 10. (1) Nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener

Bildschirmarbeit muß eine Pause oder ein Tätigkeitswechsel im Ausmaß

von jeweils mindestens 10 Minuten erfolgen.



(2) Abs. 1 gilt nicht, wenn täglich nicht mehr als zwei Stunden

ununterbrochen Bildschirmarbeit geleistet wird.



(3) Eine nach 50 Minuten zustehende Pause oder der

Tätigkeitswechsel kann jeweils in die anschließende zweite Stunde

verlegt werden, sofern der Arbeitsablauf dies erfordert.



(4) Ein Tätigkeitswechsel im Sinne der Abs. 1 und 2 muß in

Tätigkeiten bestehen, die geeignet sind, die durch die Arbeit am

Bildschirmgerät auftretenden Belastungen zu verringern.



(5) Pausen gemäß Abs. 1 sind in die Arbeitszeit einzurechnen.



(6) Ist aus zwingenden technischen Gründen (zB beim Bedienen und

Überwachen von Verkehrsleitsystemen) eine Pausenregelung oder ein

Tätigkeitswechsel im Sinne der Abs. 1 und 3 nicht möglich, so ist

eine gleichwertige andere Pausenregelung zu treffen oder ein

gleichwertiger anderer Tätigkeitswechsel vorzusehen.



Die gesamte Verordnung findest Du hier: http://www.ris.bka.gv.at/auswahl/


RE: Bildschirmpause

Verfasst: 02.04.2004, 10:31
von JUSLINE
Danke!