Vielflieger Bonusmeilen

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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Vielflieger Bonusmeilen

Beitrag von JUSLINE » 19.03.2004, 03:30

Ich habe in meinen jetztigen Job meine Vielflieger Bonusmeilenkarte mitgebracht, die ich schon seit langem besitze. Da ich nun mit dieser Karte nicht nur private, sondern auch dienstliche Reisen erfasse, ist es im Laufe der Zeit natürlich zu einer Vermischung von privaten als auch beruflichen Bonusmeilen gekommen.

Vor einigen Tagen gab es nun einen Erlass meines Unternehmens, dass ab sofort die Karte nur noch dienstlich verwendet werden darf und die daraus erwachsenden Vorteile ausschließlich dem Unternehmen zustehen.

Mir ist völlig klar, dass bei einem Flug, der vom Unternehmen finanziert wurden, ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vorliegt. Dennoch möchte ich wissen, ob das Unternehmen so einfach eine Neuregelung der Karten Nutzung festlegen darf. Was geschieht nun z.B mit meinen privat gesammelten Meilen, vor allem jenen, die ich bereits in den Jahren vor Eintrii in das derzeitige Unternehmen erworben habe?

Gibt es dazu eigentlich bereits relevante Judikatur?



DorisMihokovic
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RE: Vielflieger Bonusmeilen

Beitrag von DorisMihokovic » 21.03.2004, 09:20

Es ist mir nicht bekannt, ob es schon eine Judikatur dazu gibt. Am besten wenden Sie sich an Ihre zustaendige Arbeiterkammer. Sie koennen ggfs. auch Ihre Personalabteilung auf die Sachlage hinweisen und vorschlagen, dass Sie die privat "erflogenen" Meilen aus der Gesamtsumme heraus rechnen und einen zweiten Meilenaccount eroeffnen, ueber den Sie kuenftig getrennt die Firmenmeilen sammeln.

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JUSLINE
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RE: Vielflieger Bonusmeilen

Beitrag von JUSLINE » 05.04.2004, 10:57

Die privat gesammelten Meilen darf Ihnen niemand "wegnehmen", mE auch nicht die in der Vergangenheit durch Dienstflüge erworbenen Bonusmeilen. Das Bonusmeilenkonto läuft ja wohl auch auf Ihren Namen, und kann nicht auf die Firma übertragen werden (Teilnahmebedingungen eruieren, nachlesen).



Falls es in der Firma über längere Zeit hindurch üblich war, dass Mitarbeiter ihre dienstlich gesammelten Bonusmeilen für Privatflüge nutzten, dann könnte eine betriebliche Übung entstanden sein, die den Dienstnehmern einen Rechtsanspruch auf Fortführung dieser betrieblichen Übung zuerkennt. Demnach hätten Sie auch in Zukunft das Recht, anläßlich von Dienstflügen gesammelte Bonusmeilen privat zu verfliegen. Allerdings kann auf solcherart erworbene Rechte von den Berechtigten auch "stillschweigend" verzichtet werden. Das sei dann anzunehmen, hat der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.1.2003 (8 ObA 170/02m, RdW 2004/85, 110.) erläutert, wenn sich den Ankündigungen des Dienstgebers, die Leistungen künftig nicht mehr zu gewähren, weder Deinstnehmer noch Betriebsrat widersetzen.



An Ihrer Stelle würde ich also mit dem Betriebsrat Kontakt aufnehmen diesbezüglich, und auch selbst dem Dienstgeber gegenüber eine Erklärung abgeben die ungefähr so aussehen könnte: " Bin nicht einverstanden mit einer Änderung der bisherigen Rechte, habe mich diesbezüglich auch mit dem Betriebsrat in Verbindung gesetzt." Datum, Unterschrift, nachweislich abgeben, Kopie aufheben. (Tipp ohne Gewähr)



Zum Thema gibt es den bemerkenswerten Artikel von Steuerberater Dr. Christian Prodinger



http://www.cp-steuerberatung.at/downloa ... 02-695.pdf



mfg, Akita


DorisMihokovic
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RE: Vielflieger Bonusmeilen

Beitrag von DorisMihokovic » 05.04.2004, 12:49

In unserer Firma steht in den Vorschriften folgendes geschrieben (moeglicherweise besteht der von Ihnen erwaehnte "Erlass" schon laengere Zeit, und wurde jedoch nicht "exekutiert"):



Bonifikationen, Provisionen, und dergleichen, die dem Mitarbeiter seitens einer Fluggesellschaft, z.B. für die Erreichung einer hohen Flugmeilenanzahl, zuerkannt werden, sind für seine weiteren dienstlichen Flugreisen der Firma zur Verfügung zu stellen. Keinesfalls dürfen daher aus Dienstreisen erworbene Guthaben privat genutzt werden.

Um eine maximale Kostenbegrenzung der Flugspesen zu erreichen, werden die Mitarbeiter gebeten, an den Vielfliegerprogrammen teilzunehmen (für Privatflüge besteht bei Vielfliegerprogrammen die Möglichkeit einer gesonderten Antragstellung). Anmeldeformulare sind im HR TM erhältlich. Anzugeben sind lediglich Zu- und Vorname, Geburtsdatum und die gefragten firmenbezogenen Daten. Bei jeder Flugbestellung über HR TM ist die Mitgliedsnummer am Vielfliegerprogramm der jeweiligen Fluggesellschaft anzugeben.

Kontoauszüge, Zertifikate, Gutscheine etc. über das aktuelle Guthaben sind an HR TM zu übermitteln. Diese bringt die erworbenen Freiflüge den betreffenden Kostenstellen gut.

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