konvetionalstrafe

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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konvetionalstrafe

Beitrag von JUSLINE » 20.02.2004, 00:35

mein drittes post für heute... aber ich hab auch eine menge fragen und hoffe hier ein paar antworten zu finden. diese bezieht sich auf den passus "konventionalstrafe" in meinem DV. Meine Frage bezieht sich auf den Zusammenhang und die Gültigkeit im Bezug auf die Konkurrenzklausel.



Der Passus lautet genau wie folgt

"Für den Fall einer jeden Veletzung gemäß der Punkte x, y und z (Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheit und Konkurrenzklausel) bei vorzeitigem Austritt des Dienstnehmers ohne wichtigen Grund und bei Entlassung des Dienstnehmers wird als Pauschalierung des Schadenersatzanspruches der Gesellschaft eine Konventionalstrafe in der Höhe von sechs Brutto-Monatsgehältern einschließlich aligquoter Sonderzahlungen mit dem Dienstnehmer vereinbart.



Die Konventionalstrafe ist bei Auflösung des Dienstverhältnisses fällig und wird vom Dienstnehmer als zumutbar und angemessen anerkannt."



dazu folgende fragen.

vielleicht ist es auch nur ein zufall, jedoch fehlt nach der klammer bei der aufzählung ein beistrich wodurch ja die strafe nur bei vorzeitigem austritt ohne wichtigen grund oder entlassung gilt. lieg ich da ganz falsch? oder is das zu seicht falls es vor das arbeitsgericht geht. und wie sieht es mit der bezeichnung entlassung aus? -> was ist dann bei der kündigung.



und zuguterletzt. die strafe ist bei auflösung fällig. bei auflösung bin ich ja noch gar nicht anderweitig tätig...



sind das nun alles nur hirngespinste von mir, weil ich nicht mehr in diesem unternehmen tätig sein möchte, oder habe ich da vielleicht doch annähernd eine chance ohne strafen rauszukommen?



vielen dank für die antworten



DorisMihokovic
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RE: konvetionalstrafe

Beitrag von DorisMihokovic » 20.02.2004, 18:36

Da Ihre Fragestellungen sehr komplex (fuer ein Forum ZU komplex) sind, sollten Sie den Rat von APER befolgen (je eher desto besser), und die Fachleute der AK konsultieren.



Der Passus "Die Konventionalstrafe ist bei Auflösung des Dienstverhältnisses fällig und wird vom Dienstnehmer als zumutbar und angemessen anerkannt." koennte u.U. sittenwidrig und daher Null und nichtig sein.

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