Freier Dienstvertrag!
Verfasst: 10.02.2004, 15:28
Hallo!
Ich gehe schon mehrere Jahre einer Teilzeitbeschäftigung nach und bin sozial, Pensions und Arbeitslosen versichert.
Aber ich bezahle keine Lohnsteuer.
Nun hätte ich die möglichkeit zusätzlich zu meiner Teilzeitbeschäftigung einer Heimarbeit nach zu gehen.
Auf Basis "Freier Dienstvertrag" wobei ich nochmals bei der Sozialversicherung angemeldet werde.(ohne Pensions und Arbeislosenvers.)
Nun meine Frage? Wie viel darf ich zusätzlich neben meiner
Teilzeitbeschäftigung dazu verdienen? Werden beide Gehälter bei der Finanz dann zusammengezählt?
Ich hätte auch eine Frage bezüglich des Freien Dienstvertrages! Dieser wurde mir postalisch zugeschickt und ich sollte diesen ausgefüllt und unterschrieben zurück schicken! Aber unter dem Punkt Dienstzeit von....-bis... ist seitens des Arbeitgebers nichts eingetragen sondern nur 2 leere Felder. Mein bedenken ist daher, dass wenn ich den Vertrag mehr oder weniger "leer" zurücksende, seitens des Arbeitgebers womöglich Dienstzeiten im nach hinein eingefügt werden?
Wäre um jeden rat sehr dankbar,
Lg, Brigitte
Ich gehe schon mehrere Jahre einer Teilzeitbeschäftigung nach und bin sozial, Pensions und Arbeitslosen versichert.
Aber ich bezahle keine Lohnsteuer.
Nun hätte ich die möglichkeit zusätzlich zu meiner Teilzeitbeschäftigung einer Heimarbeit nach zu gehen.
Auf Basis "Freier Dienstvertrag" wobei ich nochmals bei der Sozialversicherung angemeldet werde.(ohne Pensions und Arbeislosenvers.)
Nun meine Frage? Wie viel darf ich zusätzlich neben meiner
Teilzeitbeschäftigung dazu verdienen? Werden beide Gehälter bei der Finanz dann zusammengezählt?
Ich hätte auch eine Frage bezüglich des Freien Dienstvertrages! Dieser wurde mir postalisch zugeschickt und ich sollte diesen ausgefüllt und unterschrieben zurück schicken! Aber unter dem Punkt Dienstzeit von....-bis... ist seitens des Arbeitgebers nichts eingetragen sondern nur 2 leere Felder. Mein bedenken ist daher, dass wenn ich den Vertrag mehr oder weniger "leer" zurücksende, seitens des Arbeitgebers womöglich Dienstzeiten im nach hinein eingefügt werden?
Wäre um jeden rat sehr dankbar,
Lg, Brigitte