zwei geringfügige arbeitsverhältnisse

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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zwei geringfügige arbeitsverhältnisse

Beitrag von JUSLINE » 06.02.2004, 20:33

hallo!



ich werde dieses monat einen zweiten job annehmen.

bei beiden jobs handelt es sich um geringfügigkeit.

beim ersten existiert ein freier dienstvertrag und ich verdiene etwa 308€, der zweite ist ein "normaler" dienstvertrag, bei dem ich in etwa 313€ verdiene. wie und wann (und vor allem wieviel!) sozialversicherung zahle ich?



danke für die hilfe!



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JUSLINE
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RE: zwei geringfügige arbeitsverhältnisse

Beitrag von JUSLINE » 16.04.2004, 14:53

> hallo!

>

> ich werde dieses monat einen zweiten job annehmen.

> bei beiden jobs handelt es sich um geringfügigkeit.

> beim ersten existiert ein freier dienstvertrag und ich verdiene etwa 308€, der zweite ist ein "normaler" dienstvertrag, bei dem ich in etwa 313€ verdiene. wie und wann (und vor allem wieviel!) sozialversicherung zahle ich?

>

Mit eine Monatsverdienst von über Euro 316,19 (= Geringfügigkeitsgrenze) gilt Pflichtversicherung/Vollversicherung in der Gebietskrankenkasse. Der jeweilige Monat zählt als Beitragsmonat in der Pensionsversicherung. Auch sind Sie krankenversichert.



Die Beiträge werden im Nachhinein im Folgejahr vorgeschrieben, - für Wien wird das für das Jahr 2004 voraussichtlich im September 2005 sein.



Außer wenn Sie zum Arzt gehen bzw. eine sonstige Leistung aus der Krankenversicherung beanspruchen wollen: Dann sollten Sie sich umgehend an die nächstgelegene/zuständige Bezirksstelle Ihrer Gebietskrankenkasse wender und einen

"Antrag auf Inanspruchnahme einer Leistung" stellen. Dann erhalten Sie angeblich monatliche, laufende Vorschreibungen. Damit ist der Betrag wahrscheinlich auch leichter zu zahlen, als eine große Summe im nachhinein, -und vor allem werden Sie ja wohl auch Krankenscheine oder sonstige Leistungen benötigen. Zumindest in Wien wird das so gehandhabt, es könnte sein, dass die Administration in den anderen Bundesländern etwas anders ist (bei der Gebietskrankenkasse anrufen!).



Betreffend die Höhe des Sozialversicherungsbeitrages bin ich mir nicht 100 % ig sicher:



Sie müssen die Arbeitnehmerbeiträge zahlen, und zwar für den Freien Dienstvertrag 13,80 % des Gehalts, für den "normalen" Vertrag als Arbeiterin 14,65 %, oder als Angestellte 14,45 %. Da habe ich gerechnet, dass Sie für 313 Euro-Beschäftigung auch 0,5 % Kammerumlage für die Arbeiterkammer zahlen müssen, bin mir da nicht ganz sicher.



Insgesamt wird die Sozialversicherung damit ca. 88 Euro kosten.



mfg, Akita




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