ich habe ein frage bezüglich einiger eher unschönen absätze in meinem dienstvertrag. zum zeitpunkt der unterzeichnung war ja alles in ordnung, und über die eigentliche bedeutung dieser sätze machte ich mir, leider, nicht wirklich gedanken. jedoch stehe ich nun vor folgendem problem.
ich arbeite im bereich it dienstleistungen / multi media / programmierung.
und möchte mich nun verändern, natürlich in der gleichen branche, da es auf gut deutsch gesagt, das einzige is was ich kann und wozu ich ausgebildet wurde.
laut konkurrenzklausel ist mir dies jedoch quasi für den zeitraum von einem jahr untersagt. wie sieht es denn mit diesem paragraphen 36 / 37 Ang aus? ich hab da leider bis jetzt keine entsprechenden infos gefunden.
ich danke jetzt schon für antworten und hoffe dass mir wer helfen kann...
konkurrenzklausel - wettbewerbsverbot - selbständigkeit
RE: konkurrenzklausel - wettbewerbsverbot - selbständigkeit
Hi!
Auf alle Fälle setz dich mit der AK in Verbindung. Die können Dich konkret beraten.
Eine KK ist üblich aber darf Dich an Deiner beruflichen Weiterentwicklung nicht übermäßig hindern. Gehst Du von der Firma weg um Dich selbstständig zu machen und nimmst eventuell noch Kunden mit, dann bist du auf alle Fälle drann!
Wie schon gesagt, lass die Formulierung Deinern KK von der AK checken.
LG. Andreas
Auf alle Fälle setz dich mit der AK in Verbindung. Die können Dich konkret beraten.
Eine KK ist üblich aber darf Dich an Deiner beruflichen Weiterentwicklung nicht übermäßig hindern. Gehst Du von der Firma weg um Dich selbstständig zu machen und nimmst eventuell noch Kunden mit, dann bist du auf alle Fälle drann!
Wie schon gesagt, lass die Formulierung Deinern KK von der AK checken.
LG. Andreas
RE: konkurrenzklausel - wettbewerbsverbot - selbständigkeit
Vielen Dank!
ein gespräch mit der arbeiterkammer werde ich auf alle fälle führen... wegen der kunden is das sicher ein problem. denn natürlich würde ich kunden mitnehmen. zwar nur diese, die ich mit in das unternehmen genommen habe, bzw. über rein private kontakte während meiner arbeitszeit dort zu kunden gemacht habe, aber ich denke mal das das unerheblich sein wird...
die frage ist nur, ob das mitnehmen von kunden wirklich so stark zu tragen kommen kann, denn ist es nicht so, dass sich die kunden frei entscheiden können wen sie beauftragen? es ist bei diesen kunden ja nicht so, dass sie langjährige verträge mit ihnen haben, sondern mehr, dass sie uns immer wieder für kleinere projekte beauftragen. ändert das was? oder tut das nichts zur sache?
danke
ein gespräch mit der arbeiterkammer werde ich auf alle fälle führen... wegen der kunden is das sicher ein problem. denn natürlich würde ich kunden mitnehmen. zwar nur diese, die ich mit in das unternehmen genommen habe, bzw. über rein private kontakte während meiner arbeitszeit dort zu kunden gemacht habe, aber ich denke mal das das unerheblich sein wird...
die frage ist nur, ob das mitnehmen von kunden wirklich so stark zu tragen kommen kann, denn ist es nicht so, dass sich die kunden frei entscheiden können wen sie beauftragen? es ist bei diesen kunden ja nicht so, dass sie langjährige verträge mit ihnen haben, sondern mehr, dass sie uns immer wieder für kleinere projekte beauftragen. ändert das was? oder tut das nichts zur sache?
danke
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: konkurrenzklausel - wettbewerbsverbot - selbständigkeit
Wenn Sie waehrend der Arbeitszeit "private Kontakte" gepflegt haben, so sind diese, wenn sie zu einem Geschaeftsabschluss fuer Ihren Arbeitgeber gefuehrt haben, als dienstlich anzusehen. Andernfalls sollten Sie "private Kontakte" waehrend der Dienstzeit besser gar nicht erst erwaehnen, da diese als Verstoss gegen Ihre Dienstpflichten (im schlimmsten Fall: Untreue) ausgelegt werden koennten.
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