Arbeitslosengeld

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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Arbeitslosengeld

Beitrag von JUSLINE » 30.01.2004, 20:19

Ich wurde mit heutigen Tag gekündigt, mit 6 Wochen Kündigungsfrist. Sollte ich innerhalb dieser 6 Wochen keine Beschäftigung finden, steht mir dann Arbeitslosengeld zu?

Ich bin seit Mitte Juli 2003 angestellt, zuvor war ich immer freiberuflich bzw. auf Werkvertragsbasis tätig?

Sollte ich, was ich befürchte, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld besitzen, was wäre dann die Alternative, falls ich keine Arbeit finden sollte bzw. die wieder aufgenommene freiberufliche Tätigkeit nicht ausreicht?



DorisMihokovic
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RE: Arbeitslosengeld

Beitrag von DorisMihokovic » 30.01.2004, 20:47

Auszug aus www.ams.or.at



Die Mindestbeschäftigungsdauer für den Erwerb eines Anspruches beträgt:



bei erstmaliger Inanspruchnahme einer Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 52 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 2 Jahre vor der Geltendmachung des Anspruches,

bei weiteren Inanspruchnahmen des Arbeitslosengeldes 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres vor der Geltendmachung des Anspruches.

Wird das Arbeitslosengeld vor Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt, genügt auch bei erstmaliger Geltendmachung des Anspruchs das Vorliegen von 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 12 Monate, um einen Anspruch zu begründen. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Arbeitsmarktservice dieser Person auch unter weitestmöglichem Einsatz von Förderungsmitteln binnen 4 Wochen weder eine Arbeitsaufnahme noch den Eintritt in eine geeignete arbeitsmarktpolitische Maßnahme ermöglicht.




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JUSLINE
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RE: Arbeitslosengeld

Beitrag von JUSLINE » 30.01.2004, 20:58

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

Die Rechtslage ist so, wie ich befürchtet habe. Was gäbe es, sollte ich innerhalb der 6 Wochen Kündigungsfrist keine Arbeit finden, für Alternativen? Wenn keine, wofür hätte ich dann eigentlich Arbeitslosenversicherug bezahlt. Es geht mir neben den Lebenskosten schlicht und einfach darum, dass mir im Falles des Falles das Geld für die Arbeitssuche (Recherche, Fahrtkosten, professionelle Bewerbungsunterlagen etc. ) nicht ausgeht.


DorisMihokovic
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RE: Arbeitslosengeld

Beitrag von DorisMihokovic » 31.01.2004, 09:08

Sie koennen/sollten sich beim AMS als arbeitssuchend registrieren lassen (und zwar gleich jetzt und nicht erst nach Ablauf der Kuendigungsfrist). Beim AMS koennen Sie sich beraten lassen. Ich fuerchte jedoch, dass Sie wenig Chancen auf Kostenzuschuesse fuer die Arbeitssuche haben. Nehmen Sie auch Kontakt mit der Arbeiterkammer sowie - falls Sie Mitglied sind - mit der Gewerkschaft auf. Vielleicht gibt es dort Moeglichkeiten.



Stellenangebote finden Sie im Internet u. a. unter



www.ams.or.at

www.jobpilot.at (kostenlose Eintragung in den Bewerberpool -> empfehlenswert!)

www.jobboerse.at (hier koennen Sie ein kostenloses Stellengesuch aufgeben)

www.jobnews.at (alle wichtigen Personalberater)

sowie bei vielen Unternehmens-Homepages.



Investieren Sie eventuell bevor Sie sich mit "unausgereiften" Bewerbungsunterlagen/-strategien auf die Jobsuche machen in ein Bewerbungscoaching -> z. B. http://www.symfony.at/



Ich weiss nicht in welcher Branche Sie taetig sind/sein wollen. Aber es gibt auch branchenspezifische Jobangebotsseiten.



Lassen Sie sich nicht von Rueckschlaegen entmutigen.



Viel Glueck!!






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JUSLINE
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RE: Arbeitslosengeld

Beitrag von JUSLINE » 05.04.2004, 11:13

Haben Sie sich auch schon bezüglich der sogenannten "Rahmenfristerstreckung" kundig gemacht? Demnach können Sie auch noch später auf die bisher erworbenen Arbeitslosenversicherungszeiten zurückgreifen, wenn Sie jetzt bestimmte Vorkehrungen treffen bzw. auf bestimmte Weise tätig sind. Dann brauchen Sie nur noch 4 Monate an weiterer arbeitslosenversicherungspflichtiger Tätigkeit, um die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld zu erfüllen.



Vielleicht müsste doch auch für Sie eine Rahmenfristerstreckung von früher her gelten, wenn Sie früher einmal doch angestellt tätig waren..



Ansonsten bleibt Ihnen derzeit nur der Sozialhileanspruch.



Vielleicht kommt eine Änderung der Gesetzeslage und auch Selbstständige können arbeitslosenversichert sein. Ansonsten können Sie eine Verdienstentgangsversicherung abschließen (in bestimmten Fällen über die GPA, sonst zu "normalen Konditionen" bei Versicherungen, um sich etwas zumindest gegen Krankheit und Unfall abzusichernn.





mfg, Akita


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