Verfall von Ansprüchen

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Verfall von Ansprüchen

Beitrag von JUSLINE » 05.01.2004, 12:56

Hallo liebe Leute im Forum!



Mich würde interessieren, ob geltend gemachte Ansprüche auf Überstunden verfallen / verjähren.



In meinem konkreten Fall ist es so, das ich die Auszahlung der geleisteten Überstunden zwar monatlich beantrage (durch monatliche Abgabe der betrieblichen Zeiterfassung), aber bisher nie Stunden ausbezahlt bekommen habe. Und das seit nunmehr fast 3 Jahren. Auch Zeitausgleich oder sonstiges gab es nicht.



Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet die Überstunden des gesamten Zeitraumes auszubezahlen?



Wenn das so ist, dann werde ich den nicht unerheblichen Betrag über den Rechtsweg einfordern und mir einen Anwalt nehmen.



Danke für Eure Hilfe



Liebe Grüße



Markus










DorisMihokovic
Beiträge: 717
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Verfall von Ansprüchen

Beitrag von DorisMihokovic » 05.01.2004, 16:01

Der Verfall von Anspruechen aus dem Dienstverhaeltnis ist in den jeweiligen Kollektivvertraegen geregelt. Teilweise betragen die Verjaehrungsfristen nur 2 - 3 Monate. Am besten wenden Sie sich an die fuer Sie zustaendige Arbeiterkammer.

Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Verfall von Ansprüchen

Beitrag von JUSLINE » 05.01.2004, 21:55

Danke für die schnelle Antwort!



Im Kollektivvertag steht "Die Überstundenentlohnungen bzw. deren Abgeltung in bezahlter

Freizeit müssen binnen vier Monaten nach dem Tage der

Überstundenleistung geltend gemacht werden, widrigenfalls derAnspruch verfällt. Als Geltendmachung von Überstunden bzw.Gutstunden gelten die betrieblichen Arbeitszeitaufzeichnungen"



Geltend gemacht habe ich ja die Ansprüche innerhalb von 4 Monaten, da ich zum Ende jedes Monats die Zeiterfassung abgeben muß. Für mich liest es sich so, als ob der Anspruch verfällt, wenn man nicht binnen 4 Monaten die Auszahlung beantragt. Von Verjährung bzw. Verfall steht nichts im KV.










Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 104 Gäste