Anstellungsversprechen

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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Anstellungsversprechen

Beitrag von JUSLINE » 16.12.2003, 14:00

Beginnen wir ganz am Anfang. Mitte Mai dieses Jahres wurde im Mitteilungsblatt und in Tageszeitungen eine Halbtagsersatzstelle an einer österreichischen Universität ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endete Ende Juni 2003. Kurz darauf wurde ein Aufnahmestopp für die Universtität bis Ende 2003 verkündet. Trotzdem wurde ich für Mitte Juli zu einem Bewerbungsgespräch mit dem Institutsvorstand eingeladen. Lief auch alles wunderbar und der IV meinte, dass der Aufnahmestopp nicht so das Problem sei und dass ich den Job so gut wie hätte. Während meines Urlaubes Mitte August erhielt ich schließlich die Benachrichtigung, dass ich den Job haben könnte, ein paar Tage später habe ich geantwortet, dass es mir ein Vergnügen sei, die Stelle anzunehmen. Dann passierte erstmal nichts.



Mitte Oktober habe ich mich dann bei dem Institutsvorstand gemeldet und Ende Oktober hatten wir nochmal ein Gespräch, wo er meinte, dass mit der Aufnahme per 1/1/2004 alles glattgehen müsste und dass er sich freuen würden, wenn ich bereits vorher auf Werkvertragsbasis (finanziert aus Drittmitteln des Institutes) am Institut arbeiten könnte. Was ich dann auch beginnend mit Anfang November tat. So bin ich seit Anfang November in den Arbeitsprozess (im Grunde die selben Aufgaben wie in der Jobauschreibung) integriert und arbeite regelmäßig am Institut. In der 2. Novemberwoche habe ich schließlich auch alle Unterlagen, die zur Aufnahme an der Universität benötigt werden in der Personalstelle abgegeben. Dienstvertrag wurde leider keiner ausgestellt.



In der 2. Dezemberwoche hat mir schließlich mein IV eröffnet, dass der neue Rektor den Aufnahmestopp verlängert hat und dass ich wohl doch nicht aufgenommen werden kann.



Nun erscheint mir die ganze Situation schon ein wenig unfair, denn schließlich bin ich als Student, der sich sein Studium durch Arbeiten finanziert, von dem Einkommen abhängig und 3 Wochen vor dem offiziellen Dienstbeginn mir mitzuteilen, dass ich doch keinen Job für das nächste Jahr habe, erscheint mir ungebührlich hart. Habe ich in diesem Fall rechtl. Druckmittel, bzw. Rechte?




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