geringfügige Beschäftigung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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geringfügige Beschäftigung

Beitrag von JUSLINE » 10.12.2003, 15:15

Mich würde interessieren, inwiefern man als geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsrenumeration hat? Wie ist vorzugehen, wenn der Arbeitgeber sich weigert dieses auszubezahlen?

Anmerkung: Es besteht kein schriftlicher Dienstvertrag!



Für Ihre Antwort danke ich im Voraus!




DorisMihokovic
Beiträge: 717
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: geringfügige Beschäftigung

Beitrag von DorisMihokovic » 10.12.2003, 18:30

Fuer regelmaessig geringfuegig Beschaeftigte gilt wie fuer Teilzeit- und Vollzeitbeschaeftigte auch

· das Urlaubsrecht

· das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

· das Recht auf Pflegefreistellung

· das Recht auf Abfertigung (zum neuen Abfertigungsmodell finden Sie alle Informationen im Ueberblick) und

· die in den meisten Kollektivvertraegen festgelegten Ansprueche auf Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld)





D.h., wenn in dem Ihrem Arbeitsverhaeltnis zugrunde liegenden Kollektivvertrag Sonderzahlungen vorgesehen sind, so stehen diese auch Ihnen zu.



Am besten wenden Sie sich an die zustaendige Arbeiterkammer.

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