Nach dem Wiedereinstieg aus der Karenz werden im Dienstvertrag Änderungen in Berufsbezeichnung hinzugefügt, die vorher nicht abgesprochen und das Tätigkeitsfeld und die Entwicklungsmöglichkeiten der AN beschränken (vorher: Projektbetreuerin, nachher: elearning-Drehbucherstellerin bzw. Kundenbetreuerin in der GKK-Anmeldung).
Die kolektivvertragliche Einstufung ist aber noch dieselbe, wie vor der Karenz.
Meine Frage: Gibt es ein Recht auf Ausübung der Tätigkeit, die man vor der Karenz auch innehatte?
Welche Konsequenzen hätte es, wenn ich den Vertrag mit der neuen Berufsbezeichnung unterschreibe?
lieben Dank für die Antworten
Beli
Berufsbezeichnungsänderung nach Wiedereinstieg
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Berufsbezeichnungsänderung nach Wiedereinstieg
Wenn Sie Ihre Entwicklungschancen geschmaelert sehen, sollten Sie bevor Sie unterschreiben, die Fachleute der Arbeiterkammer zu Rate ziehen.
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