Der Arbeitgeber fordert von den Mitarbeitern als Kosteneinsparung entweder: A) eine Gehaltsreduktion des bisherigen Gehaltes bei gleichbleibender Arbeitszeit oder B) eine Reduzierung der bisherigen Wochen-Arbeitszeit von 40 Stunden um ca. 10 bis 20% mit aliquoter Reduzierung des Grundgehaltes im selben Ausmaß der Arbeitszeitverkürzung. Demnach würden bei Variante A die Mitarbeiter für dieselbe Arbeitszeit per Saldo weniger verdienen und bei Variante B) aliquot zur geringeren Arbeitszeit nur einen aliquot geringeren Gehalt erhalten. Ich denke, beide Varianten sind nur mit Einverständnis des DN u. mit einer Veränderungskündigung durchzuführen? Ich habe derzeit Abfertigungs-Anspruch nach altem System auf 2 Mts.Gehälter u.würde gerne wissen, ob bei Zustimmung zu Var.A) oder zu Var.B), die Abfertigung ausbezahlt werden muß, welche Variante die Ihrer Meinung nach, günstigere für mich ist und worauf ich - bei beiden Varianten - besonders achten muß (z.Bsp.bei Kündigung trotz Zustimmung, etc.)
Liebe Grüße
Ole
Gehaltsreduktion
RE: Gehaltsreduktion
Bitte um Hilfe, wer kann mir zu meiner Frage helfen?
Vielen Dank u.LG/Ole
Vielen Dank u.LG/Ole
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RE: Gehaltsreduktion
Wenden Sie sich an die Arbeiterkammer. Dort hilft man Ihnen Ihre Ansprueche festzustellen und ggfs. durchzusetzen.
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