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Kündigung bei "triftigem Grund"

Verfasst: 13.10.2003, 17:05
von JUSLINE
Der Vertrag mit der Reinigungsfirma für unser Haus

(9 Eigentumswohnungen) wurde erst 2003 abgeschlossen,

von der Hausverwaltung (leider) mit 3-monatiger Kündigungsfrist - zum Jahresende. Alle Eigentümer möchten die Kündigung erreichen, weil das Haus schlicht dreckig ist.

Ist die schriftlich niedergelegte einstimmigue Unzufriedenheit aller Eigentümer als "triftiger Grund" für eine Kündigung ausreichend? Was müssen wir unternehmen, um die Kündigung zu ermöglichen?