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gehaltserhöhung

Verfasst: 13.10.2003, 13:37
von JUSLINE
in wie weit ist das mündliche versprechen einer gehaltserhöhung verbindlich?

was kann ich tun, wenn sie mir versprochen aber nie bezahlt wurde?


RE: gehaltserhöhung

Verfasst: 14.10.2003, 08:31
von DorisMihokovic
Eine muendliche Vereinbarung ist (theoretisch) genauso bindend wie eine schriftliche. Allerdings ist eine muendliche Zusage nur schwer zu beweisen (ausser es gibt Zeugen) und daher auch kaum durchsetzbar.