in wie weit ist das mündliche versprechen einer gehaltserhöhung verbindlich?
was kann ich tun, wenn sie mir versprochen aber nie bezahlt wurde?
gehaltserhöhung
-
- Beiträge: 717
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: gehaltserhöhung
Eine muendliche Vereinbarung ist (theoretisch) genauso bindend wie eine schriftliche. Allerdings ist eine muendliche Zusage nur schwer zu beweisen (ausser es gibt Zeugen) und daher auch kaum durchsetzbar.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 104 Gäste