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				Urlaub
				Verfasst: 24.09.2003, 11:07
				von Mutter1
				Ich brauche dringend nächste oder übernächste Woche Urlaub.
Habe noch 41 Urlaubstage offen. Mein Chef will mir den Urlaub nicht bewilligen, weil ich keine Vertretung habe.
Wie schaut in diesem Fall die rechtliche Situation aus?
			 
			
					
				RE: Urlaub
				Verfasst: 24.09.2003, 17:47
				von DorisMihokovic
				Leider schaut die Situation nicht gut fuer Sie aus. Urlaub kann/darf nur einvernehmlich genommen werden. Sollten Sie eigenmaechtig den Urlaub antreten, so ist dies ein Entlassungsgrund. Unter gewissen Voraussetzungen ist eine einseitige Festlegung und Durchsetzung des Urlaubs durch den Arbeitnehmer moeglich, und zwar, wenn  im Betrieb ein fuer den Arbeitnehmer zustaendiger Betriebsrat errichtet ist und 
 der Arbeitnehmer mindestens 3 Monate vor dem gewuenschten Zeitpunkt des Urlaubsantritts diesen dem Arbeitgeber mitteilt, 
 der beantragte Urlaub mindestens 12 Werktage betraegt, 
 trotz Beiziehung des Betriebsrates keine Einigung ueber den Urlaubsverbrauch zustande kommt und 
 der Arbeitgeber diesen Termin zwischen 8 und 6 Wochen vor dem gewuenschten Zeitpunkt nicht mittels Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht bekaempft. 
Achtung!
Ein einseitiger Antritt des Urlaubs ist auch dann moeglich, wenn der Anspruch auf Pflegefreistellung erschoepft ist und der Arbeitnehmer wegen der notwendigen Pflege seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes (Wahl- oder Pflegekindes), welches das zwoelfte Lebensjahr noch nicht ueberschritten hat, am Dienst verhindert ist.