Gehaltsrückzahlung (-korrektur)

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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Gehaltsrückzahlung (-korrektur)

Beitrag von JUSLINE » 13.08.2003, 18:59

Kurze Schilderung der Situation:

Ich habe Anfang dieses Monates nur ca. 30% meines üblichen Gehaltes überwiesen bekommen. Mein Gehalt ist zu 100% fix und besteht aus keinen Provisionen.

Durch die telefonische Reklamation bei der zuständigen Stelle wurde mir bekannt gegeben, dass durch diese Rückzahlung bzw. das verminderte Gehalt ein Verrechnungsfehler der über mehrere Monate vorhanden war korrigiert wurde. Der Fehler lag zweifelsohne auf Seiten der Verrechnungsstelle.



Es erfolgte auch bis heute keine schriftliche oder anderweitige Information über diesen Vorfall.



Welche Schritte sind hier angebracht / nötig / möglich?

Ist dieses Vorgehen gesetzeskonform?



Vielen Dank für die Hilfe, Markus



PS: Ich stehe in einem Beamtendienstverhältnis






DorisMihokovic
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RE: Gehaltsrückzahlung (-korrektur)

Beitrag von DorisMihokovic » 13.08.2003, 20:28

Am besten nehmen Sie ehestens Kontakt mit Ihrem zustaendigen Personalvertreter auf. Bei Uebergenuessen, die Ihnen nicht auffallen mussten, und die Sie bereits im guten Glauben verbraucht haben, besteht normalerweise keine Rueckzahlungsverpflichtung. Jedoch weiss ich aus Erfahrung, dass im oeffentlichen Dienst, die "Muehlen anders mahlen", sodass man mir einmal sogar Geld von meinem Girokonto abbuchen lassen hat.

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