Nach der letzten Gehaltsverspätung in unserer Firma wurden die fälligen Gehälter nachgezahlt, jetzt ist es allerdings wieder so, daß einige Monatsgehälter (3 + Urlaubsgeld) offen sind. Tja, ich wollte das eher locker nehmen nach dem Motto, das Geld werd ich schon mal kriegen - aber: Ist das wirklich so? Gibt es vielleicht ein Limit, ab dem der Insolvenzenausgleichsfonds nichts mehr zahlt?
mit frendlichen Grüßen
B.
Gehaltsverspätung
RE: Gehaltsverspätung
Das sieht mir nach einem Versuch des Arbeitgebers aus, die Arbeitsplätze/Firmenfortführung zu retten, Financiers, Partner zu finden oäm.
Allerdings gibt es Limits in verschiedentlicher Hinsicht (Höhe, Frist zur Geltendmachung, Art der Ansprüche gegen den Arbeitgeber..)
§ 3a Absatz 1 Satz 1 des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes lautet:
"Das Insolvenz-Ausfallsgeld gebührt für das dem Arbeitnehmer gebührende Entgelt einschließlich der gebührenden Sonderzahlungen, das in den letzten sechs Monaten vor dem Stichtag ( § 3 Abs.1) oder, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag geendet hat, in den letzten sechs Monaten vor dessen arbeitsrechtlichem Ende fällig geworden ist."
Also sehr wichtig zu beachten wäre einmal diese Sechsmonatsfrist.
Aber um Ihren "Stichtag" zu kennen, erfordert dies eine weitere Prüfung des Sachverhalts.
Wenden Sie sich am besten an die Arbeiterkammer, im Falle einer größeren Firma müsste diese mit allergrößter Wahrscheinlichkeit schon von der Problemlage informiert sein.
Bei Zahlungsunfähigkeit ist nämlich eine Firma verpflichtet binnen 60 Tagen Konkurs anzumelden; Im Vorfeld einer solchen Konkursanmeldung finden idR Rettungsversuche unter Einbindung aller möglichen Stellen statt, sodass ein großer Kreis davon erfährt.
Sollten Sie keine befriedigende Auskunft für Ihre konkrete Firma bei der AK erhalten, weil der Fall gar nicht bekannt ist, versuchen Sie es mit der Konsultation eines auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwaltes (Listen der einschlägig spezialisiert arbeitenden RechtsanwältInnen bei den jeweiligen Rechtsanwaltkammern, diese TelNrn aus dem Telefonbuch).
Mfg, MA.
Allerdings gibt es Limits in verschiedentlicher Hinsicht (Höhe, Frist zur Geltendmachung, Art der Ansprüche gegen den Arbeitgeber..)
§ 3a Absatz 1 Satz 1 des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes lautet:
"Das Insolvenz-Ausfallsgeld gebührt für das dem Arbeitnehmer gebührende Entgelt einschließlich der gebührenden Sonderzahlungen, das in den letzten sechs Monaten vor dem Stichtag ( § 3 Abs.1) oder, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag geendet hat, in den letzten sechs Monaten vor dessen arbeitsrechtlichem Ende fällig geworden ist."
Also sehr wichtig zu beachten wäre einmal diese Sechsmonatsfrist.
Aber um Ihren "Stichtag" zu kennen, erfordert dies eine weitere Prüfung des Sachverhalts.
Wenden Sie sich am besten an die Arbeiterkammer, im Falle einer größeren Firma müsste diese mit allergrößter Wahrscheinlichkeit schon von der Problemlage informiert sein.
Bei Zahlungsunfähigkeit ist nämlich eine Firma verpflichtet binnen 60 Tagen Konkurs anzumelden; Im Vorfeld einer solchen Konkursanmeldung finden idR Rettungsversuche unter Einbindung aller möglichen Stellen statt, sodass ein großer Kreis davon erfährt.
Sollten Sie keine befriedigende Auskunft für Ihre konkrete Firma bei der AK erhalten, weil der Fall gar nicht bekannt ist, versuchen Sie es mit der Konsultation eines auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwaltes (Listen der einschlägig spezialisiert arbeitenden RechtsanwältInnen bei den jeweiligen Rechtsanwaltkammern, diese TelNrn aus dem Telefonbuch).
Mfg, MA.
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Gehaltsverspätung
Auch ich kann Ihnen nur empfehlen, sich EHESTENS an die zustaendige AK zu wenden.
Ich kann im Schuldigbleiben der Gehaelter keinen Sanierungsversuch erkennen, vielmehr dass die Firma sich ein zinsenloses Darlehen von ihren Mitarbeitern holt. Dies im Wissen, dass wenn das Unternehmen insolvent wird, der Insolvenzfonds einspringt. Das ist leider eine haeufig geuebte Praxis.
Ich kann im Schuldigbleiben der Gehaelter keinen Sanierungsversuch erkennen, vielmehr dass die Firma sich ein zinsenloses Darlehen von ihren Mitarbeitern holt. Dies im Wissen, dass wenn das Unternehmen insolvent wird, der Insolvenzfonds einspringt. Das ist leider eine haeufig geuebte Praxis.
RE: Gehaltsverspätung
>Ich kann im Schuldigbleiben der Gehaelter keinen Sanierungsversuch erkennen
Ich auch nicht. Da müsste man mehr über den konkreten Fall wissen. Sollte ich mich missverständlich ausgedrückt haben - es sollte kein Beschwichtigungs- oder gar Verteidigungsversuch sein.
mfg, MA.
Ich auch nicht. Da müsste man mehr über den konkreten Fall wissen. Sollte ich mich missverständlich ausgedrückt haben - es sollte kein Beschwichtigungs- oder gar Verteidigungsversuch sein.
mfg, MA.
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